Sturz beim Betreten einer Apotheke: Keine Haftung des Betreibers!

RA Thorsten Siefarth - LogoIm Februar 2015 herrschten in Unterhaching bei München winterliche Verhältnisse. Eine Bewohnerin betrat am späten Nachmittag eine Apotheke in dem Ort, stürzte und zog sich dabei eine Fraktur am rechten Ellenbogen zu. Sie verklagte daraufhin den Apotheker, weil dieser seine Verkehrssicherungspflichten verletzt habe. Das Amtsgericht München lehnte ab. Eine Apotheke muss nicht die gleichen Sicherheitsvorkehrungen treffen wie ein Kaufhaus. Mehr lesen

Keine Haftung trotz fehlerhafter MRSA-Behandlung

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Patientin wurde in einem Krankenhaus fehlerhaft behandelt. So wurde bei der Wiederaufnahme kein MRSA-Screening durchgeführt. Außerdem wurde an dem Tag, an dem die Wundinfektion nachgewiesen worden war, kein Wundabstrich durchgeführt. Schließlich wurde nicht umgehend mit der Therapie begonnen. Trotz dieser groben Behandlungsfehler muss das Krankenhaus keinen Schadensersatz zahlen. Denn nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (28.10.2016, Az. 26 U 50/15) lässt sich in diesem Fall kein Schaden feststellen. Begründung: Die als Schaden geltend gemachten Behandlungskosten wären auch im Rahmen einer fehlerfreien Therapie angefallen.

Patient will nur von Chefarzt operiert werden: Krankenhaus muss sich an Vereinbarung halten

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Beitrag im Magazin der Deutschen Anwaltsauskunft weist darauf hin, dass sich ein Krankenhaus an die Vereinbarung mit einem Patienten halten muss. Wenn der Patient wünscht, nur vom Chefarzt behandelt zu werden und das Krankenhaus damit einverstanden ist, dann muss das auch so geschehen. Wird das vom Krankenhaus missachtet, so kann der Patient Schmerzensgeld verlangen. Unerheblich ist, ob der operierende Arzt seine Arbeit gut oder schlecht gemacht hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 19.7.2016, Az. VI ZR 75/15).

Bundesverfassungsgericht: Keine Anschnallpflicht für Rollstuhlfahrer

RA Thorsten Siefarth - LogoGeht es vor dem Amtsgericht nur um bis zu 600 Euro, dann ist nach der ersten Instanz meist Schluss. Letzte Möglichkeit: Eine Verfassungsbeschwerde. Genau die hat ein Rollstuhlfahrer eingelegt, der von einem Autofahrer auf einem Zebrastreifen angefahren worden war. Und er hat gewonnen. Mehr lesen