Mehrmalige Zuzahlungen für nicht zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel sind nach Angaben der Bundesregierung zulässig. Zum Leistungsanspruch der Versicherten zähle nicht nur das Produkt, sondern auch die damit zusammenhängenden Dienst- und Serviceleistungen, wie etwa Anpassung, Erprobung, Wartung, Kontrollen, Reparatur oder Montage, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Mehr lesen
Sozialversicherungsrecht
Ehrenamt grundsätzlich von Sozialversicherungsbeiträgen befreit
Vor dem Bundessozialgericht ging es zwar um einen ehrenamtlich tätigen Kreishandwerkermeister. Das Urteil vom 16.8.2017 (Az. B 12 KR 14/16 R) kann aber auch für die Pflege Bedeutung haben. Denn das Gericht hat entschieden: Ehrenämter sind grundsätzlich beitragsfrei. Und zwar auch dann, wenn hierfür eine angemessene pauschale Aufwandsentschädigung gewährt wird. Selbst wenn neben Repräsentationspflichten ebenso Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden (die unmittelbar mit dem Ehrenamt verbunden sind), ist das unschädlich.
Welche Unterlagen an den MDK, welche an die Kasse?
Aus Datenschutzgründen gehen bestimmte (Gesundheits-)Daten die Kassen nichts an. Allenfalls der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist berechtigt, solche Informationen zu bekommen. In der Vergangenheit ging da einiges drunter und drüber. Deswegen gibt es sei dem 1. Januar 2017 ein neues Mitteilungsmanagement: Bestimmte Patientenunterlagen sind nicht mehr (in einem verschlossenen Briefumschlag) an die Kasse, sondern direkt an den MDK zu senden. In der Praxis stellt sich für Leistungserbringer die Frage: Welche Unterlagen müssen an den MDK versendet werden und welche an die Kassen? Der MDK Bayern bietet dazu eine Versandübersicht (pdf, 36 kB) an. Diese richtet sich zwar vor allem an Ärzte, ist aber auch für Pflegeunternehmen informativ.
Eigenanteil in Pflegeheimen: Große Unterschiede zwischen den Bundesländern
Sämtliche pflegebedürftige Bewohner einer Einrichtung in den Pflegegraden 2 bis 5 bezahlen den gleichen Eigenanteil (EEE = einrichtungseinheitlicher Eigenanteil). Fokus-pflegerecht.de (Carmen P. Baake) hat den EEE in allen deutschen Bundesländern untersucht. Er beträgt im Durchschnitt 425,68 Euro. Dabei gibt es große Unterschiede zwischen den Bundesländern. So ist er in Thüringen mit 218,16 Euro am niedrigsten und im Saarland mit 879,05 Euro am höchsten. Es gibt sogar negative Werte. Der Rekord in einem Pflegeheim im niedersächsischen Landkreis Uelzen: -204,90 Euro.
Kaum bekannt und genutzt: Das Pflegeunterstützungsgeld
Seit 2015 haben Angehörige, die Zeit für die Organisation einer akut aufgetretenen Pflegesituation benötigen, nach § 2 Pflegezeitgesetz Anspruch auf zehn Tage Freistellung vom Arbeitsplatz. Als Ausgleich für entgangenes Arbeitsentgelt wird ein Pflegeunterstützungsgeld gezahlt (§ 44a Sozialgesetzbuch XI). Es beträgt grds. 90 Prozent des Nettolohnes und wird von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen, der ein nahes Familienmitglied sein muss, übernommen. Allerdings wird diese Leistung kaum in Anspruch genommen. So teilt die Barmer GEK mit, dass 2015 in Mecklenburg-Vorpommern nur 17 Anträge gestellt worden sind. Und das bei 72.445 Pflegebedürftigen.
Studie: Sehr unterschiedliche Bewilligungspraxis bei den Krankenkassen
Nach Medienberichten hat eine Studie des IGES-Instituts aus Berlin große Unterschiede bei der Bewilligungspraxis der Kassen zutage befördert. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Karl-Josef Laumann (CDU) hat die Ergebnisse am vergangenen Freitag vorgestellt. Beispiel Hilfsmittel: Die Ablehnungsquote schwankt laut IGES-Studie zwischen 2,3 Prozent und 24,5 Prozent. Noch extremer ist es bei Hilfsmitteln für chronische Wunden. Hier liegt die Spannbreite der Ablehnungen zwischen 3,8 bis 54,7 Prozent. Laut Laumann dürfe nicht der Verdacht aufkommen, dass bestimmte Leistungen von den Kassen systematisch abgelehnt würden. Helfen kann ein Widerspruch gegen die Kassenentscheidung. Laut Studie sind mehr als die Hälfte erfolgreich.