Nach Medienberichten hat eine Studie des IGES-Instituts aus Berlin große Unterschiede bei der Bewilligungspraxis der Kassen zutage befördert. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Karl-Josef Laumann (CDU) hat die Ergebnisse am vergangenen Freitag vorgestellt. Beispiel Hilfsmittel: Die Ablehnungsquote schwankt laut IGES-Studie zwischen 2,3 Prozent und 24,5 Prozent. Noch extremer ist es bei Hilfsmitteln für chronische Wunden. Hier liegt die Spannbreite der Ablehnungen zwischen 3,8 bis 54,7 Prozent. Laut Laumann dürfe nicht der Verdacht aufkommen, dass bestimmte Leistungen von den Kassen systematisch abgelehnt würden. Helfen kann ein Widerspruch gegen die Kassenentscheidung. Laut Studie sind mehr als die Hälfte erfolgreich.