Mehrmalige Zuzahlung für Hilfsmittel ist zulässig

RA Thorsten Siefarth - LogoMehrmalige Zuzahlungen für nicht zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel sind nach Angaben der Bundesregierung zulässig. Zum Leistungsanspruch der Versicherten zähle nicht nur das Produkt, sondern auch die damit zusammenhängenden Dienst- und Serviceleistungen, wie etwa Anpassung, Erprobung, Wartung, Kontrollen, Reparatur oder Montage, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Mehr lesen

Ehrenamt grundsätzlich von Sozialversicherungsbeiträgen befreit

RA Thorsten Siefarth - LogoVor dem Bundessozialgericht ging es zwar um einen ehrenamtlich tätigen Kreishandwerkermeister. Das Urteil vom 16.8.2017 (Az. B 12 KR 14/16 R) kann aber auch für die Pflege Bedeutung haben. Denn das Gericht hat entschieden: Ehrenämter sind grundsätzlich beitragsfrei. Und zwar auch dann, wenn hierfür eine angemessene pauschale Aufwandsentschädigung gewährt wird. Selbst wenn neben Repräsentationspflichten ebenso Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden (die unmittelbar mit dem Ehrenamt verbunden sind), ist das unschädlich.

Welche Unterlagen an den MDK, welche an die Kasse?

RA Thorsten Siefarth - LogoAus Datenschutzgründen gehen bestimmte (Gesundheits-)Daten die Kassen nichts an. Allenfalls der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist berechtigt, solche Informationen zu bekommen. In der Vergangenheit ging da einiges drunter und drüber. Deswegen gibt es sei dem 1. Januar 2017 ein neues Mitteilungsmanagement: Bestimmte Patientenunterlagen sind nicht mehr (in einem verschlossenen Briefumschlag) an die Kasse, sondern direkt an den MDK zu senden. In der Praxis stellt sich für Leistungserbringer die Frage: Welche Unterlagen müssen an den MDK versendet werden und welche an die Kassen? Der MDK Bayern bietet dazu eine Versandübersicht (pdf, 36 kB) an. Diese richtet sich zwar vor allem an Ärzte, ist aber auch für Pflegeunternehmen informativ.

Eigenanteil in Pflegeheimen: Große Unterschiede zwischen den Bundesländern

RA Thorsten Siefarth - LogoSämtliche pflegebedürftige Bewohner einer Einrichtung in den Pflegegraden 2 bis 5 bezahlen den gleichen Eigenanteil (EEE = einrichtungseinheitlicher Eigenanteil). Fokus-pflegerecht.de (Carmen P. Baake) hat den EEE in allen deutschen Bundesländern untersucht. Er beträgt im Durchschnitt 425,68 Euro. Dabei gibt es große Unterschiede zwischen den Bundesländern. So ist er in Thüringen mit 218,16 Euro am niedrigsten und im Saarland mit 879,05 Euro am höchsten. Es gibt sogar negative Werte. Der Rekord in einem Pflegeheim im niedersächsischen Landkreis Uelzen: -204,90 Euro.