Seit dem 1. Januar 2017 gilt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und mit ihm ein neues Begutachtungsverfahren. Seitdem werden anhand des Grades der Selbstständigkeit fünf Pflegegrade anstatt der bisherigen drei Pflegestufen ermittelt. Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat die praktische Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen schwerpunktmäßig bei zwölf Pflegekassen geprüft. Dabei zeigte sich, dass es bei der Überleitung von Pflegestufen auf Pflegegrade zu keinen gravierenden Problemen gekommen ist. Auch beim Besitzstandsschutz gab es nur wenig Fehlerfeststellungen. Etwas mehr Unstimmigkeiten wurden erkannt bei den Übergangsregelungen zur Rentenversicherungspflicht der Pflegepersonen. Den Bericht gibt es online beim BVA.
Pflegeversicherungsrecht
44 Prozent der Antragsteller bleiben unter Pflegegrad 2
Die Medizinischen Dienste (MDK) haben für das erste Halbjahr 2017 neue Zahlen vorgelegt. In diesem Zeitraum wurden insgesamt 536.000 Antragsteller erstmals auf Pflegeleistungen begutachtet. Bei 432.000 von ihnen haben die MDK einen der fünf Pflegegrade empfohlen. Im Vergleich zum alten System wurden insgesamt mehr Antragsteller als pflegebedürftig anerkannt und es wurden mehr Antragsteller in die höheren Pflegegrade 4 und 5 eingestuft (6,4 Prozent). Allerdings bleiben immerhin 44,2 Prozent der Antragsteller unter Pflegegrad 2. In Pflegegrad 1 erhalten Pflegebedürftige nur in einem sehr geringen Umfang an Leistungen der Pflegeversicherung. Pflegegrad 2 erhielten 34,5 Prozent, Pflegegrad 3 wurde bei 14,9 Prozent festgestellt.
Jeder fünfte Antrag auf Pflegeleistungen wird abgelehnt
Seit Inkrafttreten der Pflegereform zu Beginn dieses Jahres wurde bei 70.106 Versicherten kein Pflegegrad festgestellt. Bei insgesamt 349.337 Erstgutachten des Medizinischen Diensten der Krankenversicherungen macht das einen Prozentsatz von 20,1. Das geht aus einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervor. Das Ministerium weist allerdings darauf hin, dass die Quote der genehmigten Anträge höher liege als im Vorjahr. Mein Kommentar: Eine Einstufung in den Pflegegrad 1 bringt noch nicht allzu viele Leistungen für den Versicherten. Erst ab Pflegestufe 2 gibt es zum Beispiel Pflegegeld. Wenn also die Genehmigungsquote durchaus höher sein mag, für viele allerdings nur Pflegegrad 1 herausspringt, dann kann das insgesamt ein Rückschritt sein.
Urlaub für private Pflegeperson: Kasse muss Ersatzpflege bezahlen
Die Urlaubszeit hat begonnen. Auch Privatpersonen, die ihre Angehörigen pflegen, bräuchten dringend einmal eine Auszeit. Aber sie sehen dazu keine Möglichkeit, weil sie von der Pflege unabkömmlich sind. Viele wissen gar nicht, dass die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen einen Ersatz für die pflegerische Versorgung bezahlen muss (sogenannte Verhinderungspflege). Unabhängig von der Höhe des Pflegegrades erhalten Pflegebedürftige bis zu 1.612 Euro pro Jahr. Es muss aber mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Dies und weitere Erläuterungen gibt die Verbraucherzentrale gut verständlich in einem aktuellen Beitrag. Mit vielen Tipps!
31 Prozent mehr Pflegebegutachtungen: Eilfälle haben Vorrang
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) teilt mit, dass im ersten Quartal 2017 31 Prozent mehr Aufträge zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit als im Vorjahreszeitraum erteilt wurden. Das sei im erwarteten Rahmen. Trotz zusätzlichen Personals müssten sich Antragsteller auf eine Bearbeitungsdauer von aktuell bis acht Wochen einstellen. Für Eilfälle und dringende Fälle gelten aber weiterhin Fristen. Auch bei Erstanträgen für eine Heimpflege oder eine Pflege durch einen ambulanten Dienst werde die 25-Arbeitstagefrist erfüllt, so der MDK Bayern. Dieser rät den Versicherten, in ihrem Antrag auf die gewünschte Leistungsart hinzuweisen, um so eine möglichst schnelle Bearbeitung sicherzustellen.
Bayerische Gesundheits- und Pflegeministerin: Ungleichheit zwischen ambulant und stationär abbauen
Derzeit erhalten Pflegebedürftige, wenn sie zu Hause oder in ambulant betreuten Wohngemeinschaften gepflegt werden, beispielsweise neben den Leistungen der Pflegeversicherung von der Krankenversicherung die Behandlungspflege in voller Höhe ersetzt. Dagegen erhalten Bewohner von Pflegeheimen hier nur einen teilweisen Ersatz. Die Bayerische Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml (CSU) erläuterte am Ostermontag, dass unabhängig von der Wahl der Wohnform zukünftig gleiche Leistungen gewährt werden sollen. Huml unterstrich: „Wir sollten darüber nachdenken, Leistungen vermehrt in Form von Budgets zu gewähren. Dann könnten Pflegedürftige sich ihre Pflege-Arrangements individuell zusammenstellen – und beispielsweise mehr Unterstützungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen.“