Für die Vorbereitung auf diese Pflegebegutachtung können Menschen mit Demenz bzw. ihre Angehörigen jetzt den neuen Selbsteinschätzungsbogen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (pdf, 0,6 MB) nutzen. Dieser hilft dabei, sich einen Überblick zu verschaffen, in welchen Bereichen die betroffene Person noch selbstständig ist und wo Hilfebedarf im Sinne der Pflegeversicherung besteht. Der Selbsteinschätzungsbogen berücksichtigt im Unterschied zu ähnlichen Bögen die Bereiche vorrangig, in denen Menschen mit Demenz typischerweise einen Unterstützungsbedarf haben.
Pflegeversicherungsrecht
Ein Jahr neue Pflegebegutachtung: Zwischenbilanz
Seit einem Jahr sind der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das damit verbundene neue Verfahren zur Einstufung von pflegebedürftigen Menschen in Pflegegrade durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) umgesetzt. „Mit der neuen Begutachtung konnten im Vergleich zu 2016 rund 304.000 Versicherte neu anerkannt werden. Mehr Menschen haben nun früher und insgesamt einen besseren Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung“, sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Auf der anderen Seite bleiben ca. 30 Prozent der Begutachteten bei den Pflegegraden 0 und 1 hängen. Mehr lesen
Begutachtung: 30 Prozent bekommen Pflegegrad 1
Von Januar bis Oktober 2017 haben die MDK-Gutachter über 1,27 Millionen Versicherte nach dem neuen Verfahren auf einen Pflegegrad hin begutachtet. Bei 1.098.839 Versicherten empfahlen die Gutachter einen der fünf Pflegegrade. Das sind 87,7 Prozent, 13,3 Prozent wurden als nicht pflegebedürftig eingestuft. Betrachtet man allein die Pflegegrade 1 bis 5, dann wurde bei 30 Prozent der Pflegebedürftigen Pflegegrad 1 vergeben.
| Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
| 30 % | 43 % | 19 % | 6 % | 2 % |
Was das Zeitschriftenlesen beim Arzt mit der Pflegestufe zu tun hat
Bis zum 1.1.2017 wurde bei der Pflegeeinstufung mitunter sehr heftig mit den Pflegekassen um Minuten gestritten. Denn es war der zeitliche Bedarf für Hilfestellungen zu ermitteln. Hier beispielhaft der Auszug aus einem Urteil. Es geht um die Hilfe, die eine Pflegebedürftige bei der Begleitung durch ihren Ehemann zum Arzt benötigt. Heutzutage ist das Problem beseitigt: Die neuen Pflegegrade werden nicht mehr über Zeitkorridore bestimmt. In etlichen Altfällen hingegen wird weiterhin sehr fleißig gerechnet … Mehr lesen
Abtretungserklärung für Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege: Darauf müssen Sie achten!
Wer den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro in Anspruch nehmen will, der muss zunächst einen Pflegedienst beauftragen, dessen Rechnung bei der Kasse einreichen und den ausbezahlten Betrag dann an den Pflegedienst weiterleiten. Ganz ähnlich sieht es für den aus, der Verhinderungspflege in Anspruch nimmt. Um diesen Bezahlvorgang abzukürzen, lassen sich ambulante Pflegedienste eine Abtretungserklärung unterschreiben. Die Pflegedienste rechnen dann direkt mit den Kassen ab. Worauf bei einer solchen Abtretungserklärung zu achten ist, dass erklärt pflege-durch-angehörige.de in einem aktuellen Beitrag.
Neue Rahmenvereinbarung fördert Clownvisiten in Seniorenheimen
Wie aerzteblatt.de berichtet, haben die Verbände der Betriebskrankenkassen (BKK) und der Verein Rote Nasen Deutschland e.V. eine Rahmenvereinbarung zur Prävention in Pflegeheimen unterzeichnet. Damit können Clowns künftig in Senioreneinrichtungen zum Einsatz kommen. Rechtsgrundlage hierfür ist das Präventionsgesetz, das es Pflegekassen neuerdings ermöglicht, Projekte der Primärprävention zu unterstützen. Als erste Krankenkassen sind die BKK VBU und die BAHN BKK der Rahmenvereinbarung beigetreten.