Bis zum 1.1.2017 wurde bei der Pflegeeinstufung mitunter sehr heftig mit den Pflegekassen um Minuten gestritten. Denn es war der zeitliche Bedarf für Hilfestellungen zu ermitteln. Hier beispielhaft der Auszug aus einem Urteil. Es geht um die Hilfe, die eine Pflegebedürftige bei der Begleitung durch ihren Ehemann zum Arzt benötigt. Heutzutage ist das Problem beseitigt: Die neuen Pflegegrade werden nicht mehr über Zeitkorridore bestimmt. In etlichen Altfällen hingegen wird weiterhin sehr fleißig gerechnet … Mehr lesen
Pflegeversicherungsrecht
Abtretungserklärung für Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege: Darauf müssen Sie achten!
Wer den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro in Anspruch nehmen will, der muss zunächst einen Pflegedienst beauftragen, dessen Rechnung bei der Kasse einreichen und den ausbezahlten Betrag dann an den Pflegedienst weiterleiten. Ganz ähnlich sieht es für den aus, der Verhinderungspflege in Anspruch nimmt. Um diesen Bezahlvorgang abzukürzen, lassen sich ambulante Pflegedienste eine Abtretungserklärung unterschreiben. Die Pflegedienste rechnen dann direkt mit den Kassen ab. Worauf bei einer solchen Abtretungserklärung zu achten ist, dass erklärt pflege-durch-angehörige.de in einem aktuellen Beitrag.
Neue Rahmenvereinbarung fördert Clownvisiten in Seniorenheimen
Wie aerzteblatt.de berichtet, haben die Verbände der Betriebskrankenkassen (BKK) und der Verein Rote Nasen Deutschland e.V. eine Rahmenvereinbarung zur Prävention in Pflegeheimen unterzeichnet. Damit können Clowns künftig in Senioreneinrichtungen zum Einsatz kommen. Rechtsgrundlage hierfür ist das Präventionsgesetz, das es Pflegekassen neuerdings ermöglicht, Projekte der Primärprävention zu unterstützen. Als erste Krankenkassen sind die BKK VBU und die BAHN BKK der Rahmenvereinbarung beigetreten.
Umstellung auf Pflegegrade: Bundesversicherungsamt zieht positive Bilanz
Seit dem 1. Januar 2017 gilt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und mit ihm ein neues Begutachtungsverfahren. Seitdem werden anhand des Grades der Selbstständigkeit fünf Pflegegrade anstatt der bisherigen drei Pflegestufen ermittelt. Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat die praktische Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen schwerpunktmäßig bei zwölf Pflegekassen geprüft. Dabei zeigte sich, dass es bei der Überleitung von Pflegestufen auf Pflegegrade zu keinen gravierenden Problemen gekommen ist. Auch beim Besitzstandsschutz gab es nur wenig Fehlerfeststellungen. Etwas mehr Unstimmigkeiten wurden erkannt bei den Übergangsregelungen zur Rentenversicherungspflicht der Pflegepersonen. Den Bericht gibt es online beim BVA.
44 Prozent der Antragsteller bleiben unter Pflegegrad 2
Die Medizinischen Dienste (MDK) haben für das erste Halbjahr 2017 neue Zahlen vorgelegt. In diesem Zeitraum wurden insgesamt 536.000 Antragsteller erstmals auf Pflegeleistungen begutachtet. Bei 432.000 von ihnen haben die MDK einen der fünf Pflegegrade empfohlen. Im Vergleich zum alten System wurden insgesamt mehr Antragsteller als pflegebedürftig anerkannt und es wurden mehr Antragsteller in die höheren Pflegegrade 4 und 5 eingestuft (6,4 Prozent). Allerdings bleiben immerhin 44,2 Prozent der Antragsteller unter Pflegegrad 2. In Pflegegrad 1 erhalten Pflegebedürftige nur in einem sehr geringen Umfang an Leistungen der Pflegeversicherung. Pflegegrad 2 erhielten 34,5 Prozent, Pflegegrad 3 wurde bei 14,9 Prozent festgestellt.
Jeder fünfte Antrag auf Pflegeleistungen wird abgelehnt
Seit Inkrafttreten der Pflegereform zu Beginn dieses Jahres wurde bei 70.106 Versicherten kein Pflegegrad festgestellt. Bei insgesamt 349.337 Erstgutachten des Medizinischen Diensten der Krankenversicherungen macht das einen Prozentsatz von 20,1. Das geht aus einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervor. Das Ministerium weist allerdings darauf hin, dass die Quote der genehmigten Anträge höher liege als im Vorjahr. Mein Kommentar: Eine Einstufung in den Pflegegrad 1 bringt noch nicht allzu viele Leistungen für den Versicherten. Erst ab Pflegestufe 2 gibt es zum Beispiel Pflegegeld. Wenn also die Genehmigungsquote durchaus höher sein mag, für viele allerdings nur Pflegegrad 1 herausspringt, dann kann das insgesamt ein Rückschritt sein.