Bundesgesundheitsministerium: Eigene Internetseite für Pflegestärkungsgesetze

RA Thorsten Siefarth - LogoDas erste Pflegestärkungsgesetz wurde Ende Mai im Bundeskabinett auf den Weg und heute in den Bundestag eingebracht. Das zweite ist bereits in Planung. Über den aktuellen Stand und den Inhalt dieser Gesetze informiert das Bundesgesundheitsministerium auf einer ausführlichen Internetseite. Sie können diese hier aufrufen.

Pflegebegutachtung: MDK untersucht sich selbst – und lobt sich selbst!

RA Thorsten Siefarth - Logo86 Prozent der Pflegebedürftigen sind mit der Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zufrieden. Das zeigt die Auswertung von mehr als 5.500 Fragebogen, mit denen die MDK seit Januar Pflegebedürftige und Angehörige fragen, wie sie die Pflegebegutachtung des MDK bewerten. Versicherte wünschen sich aber auch Veränderungen. Dies betrifft vor allem die Beratung, ein noch stärkeres Eingehen auf ihre individuelle Pflegesituation und mehr Zeit für die Begutachtung. Von nun an soll es jedes Jahr eine repräsentative Umfrage geben.

1. Pflegestärkungsgesetz: Das sind die Neuerungen!

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bundeskabinett hat Ende Mai den Entwurf des Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuches (1. Pflegestärkungsgesetz) beschlossen. Eine Gegenüberstellung alter und neuer Regelungen hat der AOK-Bundesverband veröffentlicht – und zwar hier (pdf). Nach der Beratung durch Bundestag und Bundesrat soll das 1. Pflegestärkungsgesetz am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Neuer Expertenstandard zur „Erhaltung und Förderung der Mobilität“ noch nicht in Kraft

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) führte kürzlich eine Fachkonferenz mit dem Titel „Erhaltung und Förderung der Mobilität“ durch. Dort wurde der Entwurf dieses Expertenstandards vorgestellt und diskutiert. Seitdem wird vonseiten einiger Fortbildungsanbieter der Eindruck erweckt, der Expertenstandard wäre bereits jetzt verbindlich. Dazu Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa): „Wer behauptet, der Standard müsse jetzt umgesetzt werden, führt Dienste und Einrichtungen bewusst in die Irre.“ Mehr lesen →

Kommt neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff jetzt doch früher?

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Saarländische Sozialminister Andreas Storm in einer Pressemitteilung vom heutigen Tag: „Mit der klaren Zusage, dass das Gesetzgebungsverfahren für die zweite Stufe der Pflegereform bereits bis Ende 2015 abgeschlossen sein wird, herrscht nunmehr Klarheit. Ab Januar 2016 kann dann direkt stufenweise auf das neue System umgestellt werden“. Bisher war die Umsetzung erst ab 2017 ins Auge gefasst worden.

Neue Richtlinie über zusätzliche Betreuungskräfte in Pflegeheimen

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Pflege-Weiterentwicklungsgesetz sieht zusätzliche Betreuungskräfte in stationären Einrichtungen vor. Diese sollen als Unterstützung des bereits vorhandenen Personals zu Alltagsaktivitäten wie Spaziergängen, Ausflügen, Malen, Basteln, Singen usw. motivieren und aktivieren. Der GKV-Spitzenverbands hat am 19. August 2008 dazu „Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen“ beschlossen. Darin ist die notwendige Qualifikation der Zusatzkräfte geregelt. Diese Richtlinie wurden am 25. August 2008 vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt.

Link: aktuelle Betreuungskräfte-Richtlinie.