Die Diskussion um die „billigen Pflegekräfte“ geht weiter. Nun hat die Bundesagentur für Arbeit einiges klargestellt. Mehr lesen
Pflegeversicherungsrecht
Mehr Leistungen für Demenzkranke – Begutachtungsrichtlinie in Kraft
Seit dem 1. Juli können Menschen mit Demenz höhere Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. So sieht es das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vor. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) empfiehlt in seinem Gutachten, ob Pflegebedürftige den Grundbetrag von monatlich 100 Euro oder den erhöhten Betreuungsbetrag von 200 Euro bekommen. Wie das Begutachtungsverfahren aussieht, regelt die „Richtlinie zur Feststellung von Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und zur Bewertung des Hilfebedarfs“ (PEA-Richtlinie). Mehr lesen