Langzeitarbeitslose als Pflegeassistenten: Bundesagentur für Arbeit stellt klar!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Diskussion um die „billigen Pflegekräfte“ geht weiter. Nun hat die Bundesagentur für Arbeit einiges klargestellt.



Neue Mitarbeiter sollen nicht pflegen, sondern betreuen

Im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes soll die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen – insbesondere mit Demenzerkrankung – verbessert werden. Das Bundesministerium für Gesundheit geht davon aus, dass bis zu 10.000 zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten in Pflegeeinrichtungen geschaffen werden könnten. Dabei handelt es sich um zusätzliche Betreuungskräfte, die die Pflegeheimbewohner aktivieren und betreuen sollen. Die Tätigkeiten, die ausgeführt werden sollen, sind nicht vorrangig Pflegetätigkeiten, sondern vielmehr Hilfsangebote, um die Erkrankten in ihrem Alltag zu begleiten, zu unterstützen und ihnen eine anregende Gesellschaft zu bieten. Die Betreuungskräfte sollen z.B. kreative Arbeiten anbieten, Vorlesen und Musizieren oder die Erkrankten bei Spaziergängen begleiten.

Ausbildung der Assistenten wird in neuer Richtlinie festgelegt

Es geht nicht darum, reguläre Arbeitsverhältnisse in der Pflege zu ersetzen oder zu verdrängen. Wie die zusätzlichen Kräfte ausgebildet werden können, soll in einer Betreuungskräfte-Richtlinie festgelegt werden, die vom GKV-Spitzenverband erarbeitet wurde und vom Bundesministerium für Gesundheit verabschiedet werden muss. Diese Richtlinie ist noch nicht in Kraft. Die BA hat an dieser Richtlinie nicht mitgewirkt. Die Bundesagentur wird nur die Inhalte der Richtlinie umsetzen, indem sie geeignete Qualifizierungsmaßnahmen für zusätzliche Betreuungskräfte über Bildungsträger anbietet.

Pflegeeinrichtungen entscheiden selbst über Einstellung

Zurzeit geht die BA auf Pflegeeinrichtungen zu, um Stellenangebote für zusätzliche Betreuungskräfte einzuwerben. Bislang wurden ca. 500 Stellen gemeldet. Nur dort, wo Pflegeeinrichtungen konkreten Bedarf melden, werden entsprechend dem konkreten Anforderungswunsch auch Vermittlungsvorschläge für Bewerber unterbreitet. Die Pflegeeinrichtungen entscheiden eigenständig, ob und wen sie für ihre Pflegeeinrichtung einstellen.

Es geht nicht nur um Langzeitarbeitslose

Um rechtzeitig auf eine höhere Bedarfsmeldung der Pflegeeinrichtung reagieren zu können, prüfen die Arbeitsagenturen und ARGEn bereits aktuell, ob in ihrem Bewerberbestand Arbeitsuchende mit Vorkenntnissen im Bereich der Pflege oder anderer Eignung für solche Betreuungstätigkeiten zu finden sind und merken diese Kandidaten für eine mögliche Vermittlung vor. Dabei ist es unerheblich, wie lange die Personen arbeitslos sind. Es geht nicht speziell um Langzeitarbeitslose. Bei den Agenturen und ARGEn sind zurzeit ca. 35.000 Altenpfleger und Altenpflegehelfer arbeitslos gemeldet, 63.000 Menschen aus diesen Berufen sind als arbeitsuchend registriert.

Quelle: Pressmitteilung 044 der Bundesagentur für Arbeit vom 18.8.2008

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