Ab 1. Januar 2017 steigt der Mindestlohn in der Altenpflege für die gut 400 000 Pflegehilfskräfte der voll- und teilstationären sowie der ambulanten Altenpflege und für die nahezu 45 000 Betreuungskräfte erneut deutlich an. Das teilt der Arbeitgeberverband Pflege mit. Der Mindestlohn liegt dann bei 10,20 Euro je Zeitstunde im Westen und bei 9,50 Euro im Osten. Aktuell beträgt der Pflegemindestlohn 9,75 Euro in den alten und 9 Euro in den neuen Bundesländern. Zurzeit wird über eine Anschlussregelung für die Zeit ab 1. November 2017 verhandelt.
Arbeitsrecht
Urteil zum Dienstplanrecht: Arbeitgeber setzt dem Betriebsrat unzulässige Frist
In der Klinik eines Ostseebades kam es bei der Dienstplanung zum Streit um die Beteiligung des Betriebsrates. Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat dazu entschieden (Az. 2 TaBVGa 5/15): Der Betriebsrat muss nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz jedem Dienstplan zustimmen. Setzt der Arbeitgeber dazu eine Frist und geht, wenn diese verstrichen ist, davon aus, dass die Zustimmung erteilt wurde, so ist das rechtswidrig. Andererseits darf ein Dienstplan, dem noch nicht vom Betriebsrat zugestimmt wurde, durchaus mit einem entsprechenden Vermerk ausgehängt werden.
Urteil: Arbeitgeber muss bei verspäteter Lohnzahlung pauschal 40 Euro drauflegen
Wenn ein Schuldner bei der Zahlung eines Entgelts in Verzug ist, dann kann der Gläubiger seit 2014 die Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB). Ob das auch im Arbeitsrecht gilt, insbesondere wenn der Lohn vor Gericht eingeklagt wird, ist bislang umstritten. Das wurde nun vom Landgericht Köln, als erstem Obergericht, bejaht (12.11.2016, Az. 12 Sa 524/16): Wenn ein Arbeitgeber den Arbeitslohn verspätet oder unvollständig auszahlt, dann darf der Arbeitnehmer auch die Pauschale verlangen. Allerdings hat das Gericht die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.
Europäischer Gerichtshof: Rotzkreuz-Schwestern könnten Leiharbeitnehmerinnen sein
Wie der Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V. mitteilt, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seiner heutigen Entscheidung den Sonderstatus von Rotkreuzschwestern bei der Leiharbeit abgelehnt (Az. C-216/15) . Es ging darum, ob die Schwestern im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung wie ganz normale Arbeitnehmerinnen zu behandeln sind. Der EuGH hat das grds. bejaht. Damit würde die Gestellung von Rotkreuzschwestern an eine Klinik dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) unterfallen. Der Rechtsstreit wurde an das Bundesarbeitsgericht zurückverwiesen, um mögliche Ausnahmen zu prüfen. Dort wird ein Urteil für das erste Halbjahr 2017 erwartet.
TVöD: Ab Januar gilt für die Pflege eine neue Entgelttabelle
Ab 1.1.2017 gilt eine neue Entgeltordnung für Pflegeberufe. Gewerkschaften und Arbeitgeber hatten sich in der Tarifrunde dieses Jahres darauf geeinigt. Ziel war es, die Pflegeberufe aufzuwerten. Die neue Entgelttabelle „P“ ersetzt die bisherige Kr-Tabelle. Mehr Infos gibt es unter www.oeffentlicher-dienst-news.de.
Krankenpfleger muss nicht zum Personalgespräch – Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts
Ein Krankenhaus aus Berlin lud einen Krankenpfleger, der als Dokumentationsassistent eingesetzt war, mehrfach während dessen Arbeitsunfähigkeit zu einem Personalgespräch. Zweck sollte sein: „zur Klärung der weiteren Beschäftigungsmöglichkeit“. Nachdem der Mitarbeiter sich geweigert hatte, wurde er abgemahnt. Das Bundesarbeitsgericht gab dem Mann nun Recht (Urteil vom 2.11.2016, Az. 10 AZR 596/15). Da ein erkrankter Arbeitnehmer während der Arbeitsunfähigkeit seiner Arbeitspflicht nicht nachkommen muss, ist er grundsätzlich nicht verpflichtet, im Betrieb zu erscheinen. Allerdings machen die obersten Arbeitsrichter eine Ausnahme: Wenn es aus betrieblichen Gründen unverzichtbar und der Arbeitnehmer dazu gesundheitlich in der Lage ist, dann muss er sich auf den Weg machen. Solche Ausnahmen dürften aber höchst selten vorkommen.