Bundesarbeitsgericht: Rotkreuzschwestern verlieren Sonderstatus

RA Thorsten Siefarth - LogoMitglieder einer Schwesternschaft vom Deutschen Roten Kreuz (Rotkreuzschwestern) werden häufig in externen Krankenhäusern eingesetzt. Das Bundesarbeitsgericht hat gestern entschieden (Az. 1 ABR 62/12), dass es sich dabei um Arbeitnehmerüberlassung handelt, wenn die Schwestern dort nach Weisung und gegen Entgelt tätig werden. Das zieht strengere Vorgaben nach sich. Allerdings mit einer Ausnahme. Mehr lesen

Pflegekräfte: Heute schon Pause gemacht?

RA Thorsten Siefarth - LogoLaut einer Umfrage von ver.di haben ca. 70 Prozent der Pflegekräfte in Krankenhäusern angegeben, dass sie keine Pause machen konnten. Deswegen ruft die Gewerkschaft für den heutigen Tag dazu auf, die Pausen zu machen, die den Pflegekräften zustehen. Auch der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert eine „Pausenkultur“ in der Pflege: Das Arbeitszeitgesetz schreibe Arbeitspausen zwingend vor und es gehöre „zu den elementarsten Pflichten der Führungskräfte, diese auch sicherzustellen“.

Bundesarbeitsgericht: Diskriminierung muss „überwiegend wahrscheinlich“ sein

RA Thorsten Siefarth - LogoEin teilzeitbeschäftigter Kurierfahrer wollte eine Verlängerung seiner Arbeitszeit. Die hat er aber nicht bekommen – im Gegensatz zu allen anderen Fahrern in seinem Team (bis auf einen weiteren). Von seinem Arbeitgeber wollte er nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz deswegen Schadensersatz – weil ihn sein Arbeitgeber wegen einem Grad der Behinderung von 50 benachteiligt habe. Die beiden unteren Instanzen haben den Anspruch anerkannt. Nicht aber das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 26.1.2017, Az. 8 AZR 736/15). Die Diskriminierung müsse zwar nicht zu hundert Prozent nachgewiesen, aber immerhin „überwiegend wahrscheinlich“ sein. Das Landesarbeitsgericht hat das nun erneut zu untersuchen.

Urteil: Betriebsrat darf Nachtschicht vorzeitig beenden

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Arbeitnehmer arbeitete im Dreischichtbetrieb. An einem Tag war er für die Nachtschicht bis 6 Uhr morgens eingeteilt. Um 13 Uhr fand eine Betriebsratssitzung statt. Das Bundesarbeitsgericht hat gestern entschieden, dass der Arbeitnehmer auch in diesem Fall nach § 5 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) einen Anspruch auf 11 Stunden Ruhezeit hat (Urteil vom 18.1.2017, Az. 7 AZR 224/15). In dieser Zeit darf er weder seiner normalen Arbeit noch einer Betriebsratstätigkeit nachgehen. Er muss mit seiner Arbeit deswegen mindestens 11 Stunden vor der Betriebsratssitzung aufhören, hier also spätestens um 2 Uhr. Für die Fehlzeiten darf der Arbeitgeber den Lohn nicht kürzen.

TVöD-P Pflege: Neue Entgeltordnung für Beschäftigte im kommunalen Bereich

RA Thorsten Siefarth - LogoSeit Mai 2014 hatte ver.di mit der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) verhandelt. Das Ergebnis: Für die Pflege gibt es nun eine neue Tabelle „P“. Sie löst die bisherige Kr-Anwendungstabelle ab. Berufsanfänger steigen nun höher ein. Außerdem gibt es künftig mehr Geld für die Beschäftigten mit langer Berufserfahrung. Völlig neue Tätigkeitsmerkmale gibt es für die Leitungskräfte. Die neue Entgeltordnung ist seit 1. Januar in Kraft. Mehr Infos dazu gibt es bei ver.di in einem Flyer (pdf, 1,9 MB).

Pflegeunternehmen mit Facebookseite? Mitbestimmung beachten!

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Blutspendendienst betreibt eine Facebookseite. Bei Facebook registrierte Nutzer können dort Postings einstellen. Das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden: Ermöglicht der Arbeitgeber auf seiner Facebook-Seite für andere Facebook-Nutzer die Veröffentlichung von Besucher-Beiträgen, die sich nach ihrem Inhalt auf das Verhalten oder die Leistung einzelner Beschäftigter beziehen, unterliegt die Ausgestaltung dieser Funktion der Mitbestimmung des Betriebsrats. Mehr lesen