Ein Arbeitgeber hatte den Mitarbeiter von der jahrelang ausgeübten Nachtschicht in die Wechselschicht versetzt. Er wollte prüfen, ob sich die gesundheitliche Situation des klagenden Arbeitnehmers dadurch verbessert. Der Mitarbeiter wandte jedoch ein, es hätte zuvor eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) bedurft. Das Bundesarbeitsgericht sah das in seinem gestern gefällten Urteil allerdings anders (Az. 10 AZR 47/17). Auf ein BEM komme es nicht an, vielmehr sei entscheidend, ob alle relevanten Faktoren im Einzelfall geprüft wurden („billiges Ermessen“). Um das zu prüfen, wurde der Fall an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Arbeitsrecht
Nachtarbeitszuschlag und Urlaubsentgelt müssen auf Grundlage des Mindestlohnes berechnet werden
Ein Unternehmen zahlte 2015 einem Mitarbeiter einen Lohn von ca. 7 Euro pro Stunde. Diesen stockte es auf den Mindestlohn in Höhe von damals geltenden 8,50 Euro auf. Die Vergütung für Nachtzuschlag und Urlaubsentgelt berechnete es jedoch nicht auf Grundlage des gesetzlichen Mindestlohns, sondern nach der niedrigeren vertraglichen Stundenvergütung. Das war unzulässig, urteilte gestern das Bundesarbeitsgericht (Az. 10 AZR 171/16). Der Nachtarbeitszuschlag und das Urlaubsentgelt (beide in einem Tarifvertrag geregelt) müssen auf Grundlage des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro berechnet werden. Denn dieser stelle den „tatsächlichen Stundenverdienst“ im Sinne des Tarifvertrags dar.
Unangemessene Weisungen des Arbeitgebers: Änderung der Rechtsprechung
Bislang müssen Arbeitnehmer die sogenannten „unbilligen Weisungen“ eines Arbeitgebers grundsätzlich erst einmal hinnehmen und ausführen. Sie können dagegen zwar vor Gericht ziehen, dürfen aber erst bei rechtskräftiger Entscheidung die Weisung des Arbeitgebers verweigern. In der Praxis ist das kaum praktikabel. Nun haben zwei Senate beim Bundesarbeitsgericht angekündigt, dass sie an ihrer bisherigen Rechtsprechung nicht mehr festhalten wollen. Unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer ein sofortiges Weigerungsrecht haben, wird das Bundesarbeitsgericht aber noch näher erläutern müssen.
Überstundenzuschlag bei Teilzeitkraft: Welche Grenze gilt?
Arbeitnehmer in Teilzeit haben erst dann Anspruch auf einen tariflichen Überstundenzuschlag, wenn sie die Stundenzahl erreichen, ab der auch Vollzeitkräfte den Zuschlag bekommen. Das war die bislang herrschende Meinung. Nun hat der sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts bei einem Gesundheits- und Krankenpfleger anders entschieden (Urteil vom 23.3.2017, Az. 6 AZR 161/16). Der Arbeitgeber muss den Überstundenzuschlag bereits dann zahlen, wenn die Arbeitszeit über die im Arbeitsvertrag vereinbarten 29,25 Stunden hinausgeht – und nicht erst etwa ab der 39. Wochenstunde. Inwieweit sich das in der übrigen Rechtsprechung und in der Praxis durchsetzen wird, bleibt abzuwarten.
Pfändungsschutz für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszulagen
Eine Hauspflegerin arbeitete bei einer Sozialstation. Da sie sich in der sogenannten Wohlverhaltensphase im Rahmen eines privaten Insolvenzverfahrens befand, hatte die Sozialstation den unpfändbaren Teil ihres Nettolohnes an den Treuhänder abgeführt – inklusive Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Das geschah zu Unrecht, wie das Bundesarbeitsgericht nun entschieden hat (Urteil vom 23.8.2017, Az. 10 AZR 859/16). Denn Arbeit zu dieser Zeit ist ein besonderes Erschwernis. Zulagen für diese Zeiten sind pfändungsfrei. Anders sieht es aus bei Zulagen für Schicht-, Samstags- oder sog. Vorfestarbeit.
Urteil zur Mindestbesetzung mit Pflegekräften: Spruch der Einigungsstelle ist wirksam
Es ging um die personelle Ausstattung auf bestimmten Stationen eines Klinikums. Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter konnten sich nicht auf eine Mindestbesetzung verständigen. Schließlich hat die angerufene Einigungsstelle entschieden. Der Arbeitgeber sah in dem Einigungsspruch jedoch einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Zu Unrecht, wie das Arbeitsgericht Kiel jetzt entschieden hat. Jedenfalls dann, wenn die Schichtbesetzung durch den Einigungsspruch nicht starr vorgegeben wird. Mehr lesen