Urteil zur Mindestbesetzung mit Pflegekräften: Spruch der Einigungsstelle ist wirksam

RA Thorsten Siefarth - LogoEs ging um die personelle Ausstattung auf bestimmten Stationen eines Klinikums. Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter konnten sich nicht auf eine Mindestbesetzung verständigen. Schließlich hat die angerufene Einigungsstelle entschieden. Der Arbeitgeber sah in dem Einigungsspruch jedoch einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Zu Unrecht, wie das Arbeitsgericht Kiel jetzt entschieden hat. Jedenfalls dann, wenn die Schichtbesetzung durch den Einigungsspruch nicht starr vorgegeben wird. Mehr lesen