Ab heute im Handel: Mein Handbuch zum Recht für die Altenpflege!

Handbuch_AltenpflegeRA Thorsten Siefarth - LogoEndlich da: Mein neues Buch zum Altenpflegerecht. Ab heute kann man es im Handel erwerben. Passend zum Lernfeldkonzept erläutere ich in dem Handbuch leicht verständlich und praxisnah das gesamte Recht der Altenpflege. Das Werk eignet sich für die Ausbildung und auch als Nachschlagewerk.

Zu bestellen ist das Handbuch im Onlineshop des Elsevier-Verlags. Die Zusendung in Deutschland erfolgt kostenlos! Selbstverständlich erhält man das Buch auch in jeder Buchhandlung.

„Handbuch Recht für die Altenpflege – Für Ausbildung und Praxis“, 264 Seiten, Verlag: Urban & Fischer/ELSEVIER, ISBN: 978-3-437-28475-5

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: Erprobungsstudien jetzt online!

RA Thorsten Siefarth - LogoAls wichtige Vorarbeit der politischen Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und zu den konkreten Leistungshöhen wurden zwei Erprobungsstudien im letzten Jahr durchgeführt. Sie sind nun fertiggestellt und wurden dem Bundesgesundheitsministerium übergeben. Mehr lesen

Entbürokratisierung in der Pflege: Schulungsreihe gestartet!

RA Thorsten Siefarth - LogoStaatssekretär Karl-Josef Laumann, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, fördert seit Januar 2015 das Projekt zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation. Kurz vor Ostern haben nun die hierfür nötigen Schulungen für die privaten und gemeinnützigen Trägerverbände begonnen. Staatssekretär Laumann unterstützt das Projekt sogar persönlich. Daher wird er ab dem 12. Mai vor Ort in bundesweit 15 Veranstaltungen für die Teilnahme an dem Projekt werben. Leitende Pflegekräfte, Träger und sonstige Interessierte können sich kostenfrei auf der neuen Website des Projekts unter www.Ein-STEP.de online für eine der Veranstaltungen anmelden.

Bayerns Gesundheitsministerin dringt auf Änderungen am Entwurf des Hospiz- und Palliativgesetzes

RA Thorsten Siefarth - LogoBayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml dringt auf Nachbesserungen am Gesetzentwurf des Bundes zur Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland. Huml betonte am Montag in Erlangen: „Insbesondere muss den stationären Hospizen und ambulanten Hospizdiensten eine deutlich höhere Vergütung gewährt werden als derzeit geplant. In diesem Bereich sollten die Krankenkassen künftig 100 Prozent der zuschussfähigen Kosten übernehmen. Dafür werde ich mich auf Bundesebene intensiv einsetzen.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Klar ist für mich auch, dass wir in den stationären Pflegeeinrichtungen weitergehende Regelungen zur Finanzierung der Sterbebegleitung brauchen. Auch hier muss der aktuelle Gesetzentwurf noch überarbeitet werden.“ Mehr lesen

Entwurf eines Hospiz- und Palliativgesetztes jetzt online!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Versorgung todkranker Menschen ist in Deutschland immer noch in einem erbärmlichen Zustand. Längst nicht alle Schwerstkranken werden von Fachkräften betreut, insbesondere auf dem Land. Nach wie vor gibt es auch große Probleme bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Die ambulante ärztliche Palliativversorgung liegt immer noch im Argen und die Finanzierung ist generell unzureichend. Das soll mit dem seit etlichen Jahren überfälligen Hospiz- und Palliativgesetz geändert werden. Wer den Entwurf lesen möchte, der kann diesen hier (pdf) über die Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung herunterladen. Einen ersten Überblick über das Gesetz bietet die Ärztezeitung.

Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Bundestag Initiative ergriffen und einen Antrag (pdf) eingereicht, um die Palliativversorgung in Deutschland zu verbessern.