Neuer Leitfaden: Krisenfall in Senioren- und Pflegeeinrichtungen

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Bezirksregierung Münster hat eine sehr informative und praxisnahe „Handlungsempfehlung für Senioren- und Pflegeeinrichtungen sowie weitere Einrichtungen der Betreuung im Regierungsbezirk Münster bei Krisenfällen“ (pdf, 4,7 MB) herausgebracht. Der bundesweit verwendbare Leitfaden benennt konkrete Gefahrensituationen und bietet Checklisten und praktische Handlungsmöglichkeiten an. Erfasst sind folgende Bereiche: Brandschutz, Brandfall, Evakuierung, Pandemie, weitere Infektionskrankheiten, Stromausfall und allgemeine Notfallplanung.

Expertenstandard Dekubitusprophylaxe: Einbindung der Fachöffentlichkeit

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) hat Anfang 2016 mit der zweiten Aktualisierung des Expertenstandards „Dekubitusprophylaxe in der Pflege“ begonnen. Nun liegt die Konsulationsfassung vor. Interessierte Personen aus Pflegepraxis und -wissenschaft sowie aus anderen Gesundheitsberufen haben vom 4.1.2017 bis zum 15.2.2017 die Möglichkeit, sich zur Aktualisierung zu äußern. Mehr Infos gibt es unter www.dnqp.de.

Siebter Altenbericht: Das Umfeld vor Ort ist entscheidend!

RA Thorsten Siefarth - LogoFür die Lebensqualität älterer Menschen ist vor allem das Umfeld vor Ort entscheidend. Dies zu verbessern hat der siebte Altenbericht in den Fokus genommen. Sein Titel: „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“. Die Bundesregierung hat nun zu den Kommissionsergebnissen eine Stellungnahme beschlossen. Alles zusammen kann unter www.siebter-altenbericht.de abgerufen werden. Die Kernbotschaften fasst das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) zusammen.

Verfassungsbeschwerde gegen den „Pflegenotstand“ gescheitert

RA Thorsten Siefarth - LogoMit ihrer Verfassungsbeschwerde wollten die Beschwerdeführer auf Missstände in deutschen Pflegeheimen aufmerksam machen. Ihrer Meinung nach sei der Staat weitgehend gesetzgeberisch untätig geblieben und habe dadurch seine Schutzpflichten gegenüber den Bewohnern von Pflegeheimen verletzt. Das Bundesverfassungsgericht gab am Freitag jedoch bekannt, dass es die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen habe. Sie sei unzulässig, weil das Unterlassen des Gesetzgebers und die eigene Betroffenheit „nicht hinreichend substantiiert vorgetragen wurde“. Mehr lesen