Wer Pflegegeld bekommt, der muss nach § 37 Abs. 3 SGB XI (Sozialgesetzbuch XI) Beratungsbesuche abrufen und diese gegenüber seiner Pflegekasse nachweisen. Ansonsten droht eine Kürzung des Pflegegeldes. Die Pflicht zum Beratungsbesuch war im letzten Jahr allerdings ausgesetzt. Diese Regelung wurde jedoch nicht verlängert. Der Beratungsbesuch ist nun wieder ein Muss. Wegen der COVID19-Pandemie muss dieser Besuch jedoch nicht persönlich erfolgen. § 148 SGB XI erlaubt es, zunächst bis einschließlich 31. März 2021, dass der Besuch telefonisch, digital oder per Videokonferenz stattfinden kann. Der Pflegebedürftige muss dies gegenüber dem beratenden Pflegedienst ausdrücklich verlangen.
Sozialversicherungsrecht
Kostenloser „Artikel des Monats“ Juli 2019: Künstlersozialversicherung in Pflegeeinrichtungen
Auch Pflegeeinrichtungen müssen Beiträge an die Künstlersozialversicherung zahlen. Wenn sie z. B. einen Musiker für einen Tanztee engagieren. Oder einen Grafiker zur Erstellung von Publikationen. Alles Wissenswerte dazu findet sich in meinem „Artikel des Monats“ Juli 2019 (kostenloser Download, 1,2 MB). Ein Artikel aus dem Infobrief „Rechtssicher pflegen und führen aktuell“. Vielen Dank an die WEKA Media GmbH & Co. KG für die Genehmigung der Veröffentlichung.
Seit 1. Juli sind Midijobs attraktiver: Verdienstgrenze gestiegen!
Bis dato dürfen Midijobber maximal 850 Euro pro Monat verdienen, um in den Genuss von reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen zu kommen. Zum 01.07.2019 wird die Gleitzone kräftig ausgeweitet, so dass Midijobber nun bis zu 1.300 Euro pro Monat verdienen dürfen. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. hin. Mehr lesen
Hamburgisches Verfassungsgericht stoppt Pflege-Volksbegehren
Im März 2018 war eine Volksinitiative in Hamburg erfolgreich. Es ging um eine Änderung des Hamburgischen Krankenhausgesetzes mit dem Ziel, die Qualität der Versorgung der Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern zu verbessern. Daraufhin musst ein Volksbegehren zu dem Thema durchgeführt werden. Die eigentliche Abstimmung über das Gesetz. Doch das Hamburger Verfassungsgericht hat das Volksbegehren gestern gestoppt. Die Begründung ist zum einen formal: Das Volksbegehren hatte den ursprünglichen Gesetzentwurf zu stark überarbeitet. Die Richter sahen aber auch inhaltliche Mängel: Es sei nicht möglich, unterschiedliche inhaltliche Regelungsgegenstände – Pflege und Reinigung in Krankenhäusern – miteinander zu verknüpfen. Zudem könnten die vorgeschlagenen Personaluntergrenzen im Bereich der Pflege nicht in einem Landesgesetz geregelt werden. Zuständig sei Bund.
Neues Infoangebot des DBfK zum Thema Rente
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat auf seiner Webseite ein Informationsangebot für beruflich Pflegende zum Thema Rente zusammengestellt. Gerade für diese Berufsgruppe ist es wichtig, sich nicht erst kurz vor dem Erreichen des Rentenalters mit der Thematik zu beschäftigen. Oft weisen Erwerbsbiografien in der Pflege Teilzeitbeschäftigung, längere Krankheitsausfälle oder Nebenjobs auf. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Rentenhöhe. Zudem können viele Pflegende aus gesundheitlichen Gründen gar nicht bis zum Erreichen der Rentenaltersgrenze arbeiten. Pflegekräfte sollten den Übergang in die Rente also längerfristig planen. In drei Fall- und Berechnungsbeispielen zeigt der DBfK typische Erwerbsszenarien und deren Auswirkungen auf die Rentenhöhe. Außerdem werden wichtige Begriffe erläutert, wie z. B. Entgeltpunkte und Erwerbsminderungsrente. Und es werden häufige Fragen beantwortet. Etwa: Kann ich als Rentner/in Geld dazuverdienen?.
Aktualisiertes Hilfsmittelverzeichnis soll mehr Qualität, Innovation und Aufklärung bringen
Der GKV-Spitzenverband hat die Überarbeitung und Fortschreibung des ca. 32.500 Produkte umfassenden Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnisses abgeschlossen. Bei seiner Vorstellung vor wenigen Tagen in Berlin vertrat er die Auffassung, dass die Versicherten nun Hilfs- und Pflegehilfsmittel in höherer Produktqualität erhielten. So dürfe beispielsweise das Eigengewicht von Rollatoren zukünftig 10 Kilogramm nicht mehr überschreiten. Außerdem seien Ankipphilfen, anatomische Handgriffe sowie allseitige Reflektoren notwendig. Auch bestehe zukünftig ein Anspruch auf innovative Produkte, wie z. B. ein motorbetriebenes und computergesteuertes Exo-Skelett (dadurch können Querschnittsgelähmte aufstehen, sich hinsetzen, stehen und gehen). Ferner müssen die Leistungserbringer nunmehr umfassend beraten. Dazu gehört auch: Sie haben Versicherte vorab über Produkte aufzuklären, die möglichst günstig und mehrkostenfrei sind.