Neues Infoangebot des DBfK zum Thema Rente

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat auf seiner Webseite ein Informationsangebot für beruflich Pflegende zum Thema Rente zusammengestellt. Gerade für diese Berufsgruppe ist es wichtig, sich nicht erst kurz vor dem Erreichen des Rentenalters mit der Thematik zu beschäftigen. Oft weisen Erwerbsbiografien in der Pflege Teilzeitbeschäftigung, längere Krankheitsausfälle oder Nebenjobs auf. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Rentenhöhe. Zudem können viele Pflegende aus gesundheitlichen Gründen gar nicht bis zum Erreichen der Rentenaltersgrenze arbeiten. Pflegekräfte sollten den Übergang in die Rente also längerfristig planen. In drei Fall- und Berechnungsbeispielen zeigt der DBfK typische Erwerbsszenarien und deren Auswirkungen auf die Rentenhöhe. Außerdem werden wichtige Begriffe erläutert, wie z. B. Entgeltpunkte und Erwerbsminderungsrente. Und es werden häufige Fragen beantwortet. Etwa: Kann ich als Rentner/in Geld dazuverdienen?.

7 Tipps für die Dienstplangestaltung

RA Thorsten Siefarth - LogoEnde 2018 hat der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) eine Meinungsumfrage durchgeführt. Thema: Erwartungen an eine gute Dienstplanung. Aus den soeben veröffentlichen Ergebnissen lassen sich folgende Tipps ableiten:

  • Der fertige Plan sollte mindestens einen Monat im Voraus geplant werden. Für die Planung der Wochenenden ist ein noch längerer Vorlauf gut.
  • Die Befragten gaben an, dass sie sich regelmäßige Dienste auch für Wochenenden wünschen – ohne ständige Wechsel.
  • Außerdem wollen sie nach einem Nachtdienst ausreichend frei bekommen.
  • Dienste für nicht mehr als sieben Tage am Stück planen.
  • Keine kurzen Wechsel zwischen den Diensten (z. B. vom Spätdienst auf den Frühdienst) vorsehen.
  • Es muss möglich sein, dass Pflegekräfte (die ihnen gesetzlich zustehenden!) Pausen machen können.
  • Dienstpläne sind nach Bekanntgabe verbindlich. Sie dürfen nur noch einvernehmlich oder im absoluten Notfall geändert werden. Dass muss so auch umgesetzt werden.

Die Details zur Umfrage gibt es hier (pdf, 0,8 MB).

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe informiert zur Überlastungsanzeige

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Gesundheits- und Krankenpflegerin aus dem Raum Göttingen hatte eine Überlastungsanzeige geschrieben – und wurde dafür vom Arbeitgeber abgemahnt. In zwei Instanzen hatte die Pflegekraft mit ihrer Klage gegen die Abmahnung Erfolg. Entscheidend sei, ob die Mitarbeiterin die Arbeitssituation subjektiv als Überlastung wahrgenommen habe. Nicht maßgeblich sei eine nach objektiven Kriterien bestehende tatsächliche Gefahr. Diesen Rechtsstreit hat der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) aktuell zum Anlass genommen, einmal ausführlich die Hintergründe der Überlastungs-, bzw. Gefährdungsanzeige zu beleuchten. Das Papier fasst die wichtigsten Informationen und Empfehlungen zum Umgang mit Überlastung zusammen, benennt die Rechtsquellen und soll als Handlungshilfe dienen. Außerdem gibt es ein Muster zum kostenlosen Download.