EGMR: Kein Grundrecht auf assistierten Suizid!

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Mann aus Großbritannien war nach einem Schlaganfall bei vollem Bewusstsein aber fast völlig gelähmt. Da er selbst keinen Suizid begehen konnte, sollte seine Frau ihm dabei helfen. Das Problem: In Großbritannien ist assistierter Suizid für den Helfer strafbar. Der Rechtsstreit ging bis zum britischen Obersten Gerichtshof, nach einem Misserfolg dort zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Die Richter dort entschieden gestern (Beschluss vom 16.7.2015, Az. 2478/15): Ein Recht auf assistierten Suizid lasse sich aus der Europäischen Menschenrechtskommission nicht unmittelbar ableiten. Die Unterzeichner dieses Dokuments hätten einen weiten Spielraum, da es sich um eine sensible Frage handele, die in den einzelnen Staaten unterschiedlich gelöst würde. In Deutschland ist die Beihilfe zum Suizid grundsätzlich nicht strafbar.

Neuregelung der Sterbehilfe: Erster Gesetzentwurf eingebracht

RA Thorsten Siefarth - LogoAm 13. November 2014 hat der Bundestag bereits über eine Neuregelung der Sterbebegleitung und Sterbehilfe diskutiert (Video in der Mediathek des Deutschen Bundestages). Und zwar fraktionsübergreifend. Nun hat eine Gruppe von Abgeordneten aus verschiedenen Parteien am Dienstag eine erste Formulierung für ein Gesetz vorgelegt. Demnach soll die Beihilfe zur Selbsttötung grundsätzlich weiter erlaubt bleiben, aber geahndet werden können, wenn sie geschäftsmäßig betrieben wird. Im November soll dann im Bundestag ein Gesetz endgültig verabschiedet werden. Mein Tipp: Einen guten Überblick über das Spektrum der verschiedenen Gesetzesentwürfe gibt die Welt (Matthias Kamann).

Notarzt darf Suizidenten sterben lassen

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Notarzt kam in einen Wohnung, in der ein älteres Ehepaar offensichtlich gemeinsam Suizid begangen hatte. Die Ehefrau war bereits tot, dem Ehemann, der sich im Endstadium einer Krebserkrankung befand, hätte der Arzt noch helfen können. Der Sohn des Ehepaars, selbst Arzt, hatte Hilfemaßnahmen jedoch untersagt, da dies dem Willen seiner Eltern widersprechen würde. Das Landgericht Deggendorf hat das nunmehr bestätigt. Es hat in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den Notarzt eine Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt (Beschlus vom 13.9.2013, Az. 1 Ks 4 Js 7438/11). Begründung: Der Ehemann hatte den „Bilanzsuizid“ im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte gefasst. Der Notarzt hat das respektiert und damit lediglich das Selbstbestimmungsrecht des Mannes beachtet.