Auch ohne Pflegeversicherung: Sozialamt muss Pflege bezahlen

Das Bundessozialgericht in Kassel hat entschieden, dass Menschen, die weder gesetzlich noch privat pflegeversichert sind, Anspruch auf „Hilfe zur Pflege“ haben (Az. B 8 SO 2/24 R). Im zugrundeliegenden Fall ging es um eine Mann aus Lübeck, für den das Sozialamt bereits die Kosten für Heimplatz und Grundpflege übernommen hatte. Das Gericht stellte klar, dass auch zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsangebote vom Sozialhilfeträger bezahlt werden müssen. Die Sozialhilfe muss in dem gleichen Umfang gewährt werden, wie es den Leistungen bei der gesetzlichen Pfleversicherung entspricht. Damit wird die soziale Absicherung von Pflegebedürftigen ohne Versicherung deutlich gestärkt.

Pflegegeld weitergeben: Die fünf wichtigsten Fragen und Antworten

Wenn Pflegegrad 2 vorliegt, dann besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Pflegegeld. Zahlt die Kasse dieses aus, so leiten Pflegebedürftige es häufig an private Pflegepersonen weiter. Doch dürfen Pflegebedürftige damit auch Personen beschenken, die gar keine Pflegeleistungen erbringen? Und wie sieht es mit denjenigen aus, die das Pflegegeld von einem Pflegebedürftigen erhalten: Müssen sie es womöglich versteuern? Wird es gar bei Sozialleistungen und Unterhalt angerechnet? All diese Fragen beantwortet dieser Beitrag. Und zum Schluss gibt es noch einen wichtigen Praxistipp.

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Spareinlage für Enkel: Sozialamt darf darauf zugreifen, wenn Oma die Heimkosten nicht aufbringen kann

Eine Großmutter spart für ihre zwei Enkel auf einem Sparkonto monatlich jeweils 50 Euro. Weil sie die Kosten der Heimunterbringung nicht vollständig aufbringen kann, springt das Sozialamt ein. Doch dieses verlangt von den Enkeln die Rückzahlung des Ersparten. Zu Recht, hat das Oberlandesgericht Celle im letzten Jahr entschieden (13. Februar 2020, Az. 6 U 76/19). Das könnte zwar dann anders sein, wenn eine sittlich gebotene „Pflichtschenkung“ oder eine auf moralischer Verantwortung beruhende „Anstandsschenkung“ vorläge. Das sei z.B. bei anlassbezogenen Geschenken der Fall, etwa bei Geldgeschenken zu Weihnachten oder zum Geburtstag. Hier spreche aber zum einen die vergleichsweise hohe Summe der jährlich geleisteten Beträge gegen ein Gelegenheitsgeschenk (die Großmutter bezieht nur 1.250 Euro Rente). Ebenso der Zweck der Zuwendungen. Es gehe um Kapitalaufbau. Mehr Infos gibt es in der Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Celle. Das Urteil ist hier im Volltext abrufbar.

Sozialhilfe bei Pflegebedürftigkeit: Einkommen der Eheleute darf nicht doppelt herangezogen werden

Zwei Gebisse Geldscheine

RA Thorsten Siefarth - LogoWenn ein Ehegatte im Heim gepflegt werden muss und nicht genügend Geld vorhanden ist, trägt das Sozialamt dem Grunde nach die Kosten. Bei der genauen Ermittlung der Kostenhöhe wird das Einkommen der Eheleute auf die Heimkosten angerechnet. Die ungedeckten Restkosten trägt dann das Sozialamt. So geschah es auch in einem Fall aus Hannover. Gleichzeitig nahm das Amt aber den zu Hause verbliebenen Ehegatten mit dem vollständigen Einkommen in die Pflicht. Diese Praxis hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen jedoch untersagt und den Heranziehungsbescheid aufgehoben (Urteil vom 16. Januar 2020, Az. L 8 SO 109/18). Für die Doppelbescheidung fehle die Rechtsgrundlage.