Steuerermäßigung nur bei eigener Versorgung in Pflegeheim

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Steuermäßigung für Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen wegen der Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden Pflege erwachsen, kann der Steuerpflichtige nur für seine eigene Unterbringung in einem Heim oder für seine eigene Pflege in Anspruch nehmen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 3. April 2019 (Az. VI R 19/17). Im Streitfall hatte der Kläger die Aufwendungen seiner Mutter für deren Aufenthalt in einem Seniorenheim übernommen.

Falsche Medikamente gegeben: Drei Altenpflegerinnen wegen versuchten Mordes verurteilt

Es geschah am 7. Mai 2016 in einem Seniorenheim im Landkreis Dingolfing-Lindau. Eine Altenpflegerin hatte einem Bewohner versehentlich ein falsches Medikament gegeben. Eine Mitbewohnerin hatte den Fehler wenige Minuten später entdeckt und die Pflegekräfte informiert. Doch diese, zwei Altenpflegerinnen und deren Vorgesetzte, haben versucht, den Vorfall zu vertuschen. Einen Arzt haben sie nicht informiert. Der Bewohner verstarb einige Wochen später. Im Strafprozess konnte der Zusammenhang zwischen falscher Medikation und dem Tod des Bewohners nicht zweifelsfrei geklärt werden. So wurden die drei Pflegekräfte nicht wegen vollendeten, sondern lediglich wegen versuchten Mordes (durch Unterlassen) verurteilt. Um Mord ging es deswegen, weil mit dem Vertuschen das Mordmerkmal „zur Verdeckung einer anderen Straftat“ erfüllt war. Die vorgesetzte Pflegekraft muss nun für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Sie war nach Ansicht des Gerichts die „Impulsgeberin“. Gegen die beiden anderen wurden Bewährungsstrafen verhängt. Das Urteil des Landgerichts Landshut vom 21. Mai 2019 ist noch nicht rechtskräftig.

Anordnung zur Einzelzimmerquote: Pflegeheim wehrt sich erfolgreich

RA Thorsten Siefarth - LogoNach dem nordrhein-westfälischen Wohn- und Teilhabegesetz müssen Pflegeeinrichtungen bis zum 31. Juli 2018 eine Einzelzimmerquote von mindestens 80 Prozent aufweisen. Weil das zwei Pflegeheimen noch nicht gelungen war, hatten die Stadt Köln und der Landkreis Gütersloh sogenannte Wiederbelegungssperren erlassen. Dagegen haben die Pflegeheime einstweiligen Rechtsschutz beantragt. In zweiter Instanz hatten sie Erfolg (Beschlüsse des Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen vom 1. April 2019, Az. 12 B 43/19 und 12 B 1435/18). Die Sperre ist damit erst einmal vom Tisch (erst in den späteren Hauptsacheverfahren wird endgültig entschieden). Begründung: Die Pflegeheime hätten immerhin Um- und Neubaumaßnahmen eingeleitet. Außerdem berufen sich die Aufsichtsbehörden auf eine Verordnung aus dem Jahr 2008, die hier gar nicht greife. Auch sei, angesichts des finanziellen und organisatorischen Aufwands, der durch die Erfüllung der Einzelzimmerquote entstehe, die Umsetzungsfrist von vier Jahren zu knapp bemessen.

Dickungsmittel für Getränke: Sozialamt muss Heimbewohner Kosten erstatten

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Mann leidet unter einer mittelschweren Dysphagie mit erhöhter Aspirationsgefahr. Deswegen hält die behandelnde Logopädin im Rahmen ihres Therapieplans das Andicken von Getränken für erforderlich. Bei unangedickten Getränken komme es zu einem vorzeitigen Abgleiten. Das führe dann zu einem starken Husten. Könne der in einem Pflegeheim versorgte Mann dann nicht alles abhusten, bestehe die Gefahr einer Aspirationspneumonie. Die monatlichen Kosten in Höhe von 50 Euro für das Dickungsmittel wollte das Sozialamt jedoch nicht übernehmen. Allerdings hat das Sächsische Landessozialgericht die Behörde nach einem jetzt bekannt gewordenen Entscheid im einstweiligen Rechtsschutz dazu verpflichtet (Beschluss vom 22.5.2018, Az. L 8 SO 121/17 B ER). Die Bereitstellung von Mitteln zum Andicken von Getränken sei nicht Gegenstand der normalen pflegerischen Versorgung in stationären Einrichtungen. Die Kosten für Dickungsmittel müssten als sogenannter „weiterer notwendiger Lebensunterhalt“ nach § 27b Abs. 2 SGB XII übernommen werden.

Alkohol in Pflegeeinrichtungen: Gibt es ein Recht auf Rausch?

RA Thorsten Siefarth - LogoDürfen Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen Alkoholflaschen aus Bewohnerzimmern entfernen? Darf die Einrichtungsleitung einfach einen Getränkeautomaten abbauen und damit den Bewohnern die Möglichkeit nehmen, auch Bier zu erwerben? Ist „begleitetes Trinken“ in Pflegeeinrichtungen zulässig? Das Thema Alkohol ist in der Pflege eine heikle Angelegenheit. Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) hat sich auf ihrer Website in drei aktuellen Beiträgen dem Thema gewidmet. Vor allem auch in rechtlicher Hinsicht. Ein sehr grundsätzlicher Beitrag beschäftigt sich beispielsweise mit der Frage: Gibt es ein Recht auf Rausch?

Bundessozialgericht stärkt Recht auf Auswahl des Pflegeheims

RA Thorsten Siefarth - LogoAuch Pflegebedürftige, die Sozialhilfe bekommen, dürfen ihr Heim frei auswählen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden (5.7.2018, Az. B 8 SO 30/16). Die Sozialämter dürfen also nicht vorschreiben, dass ein Pflegebedürftiger das günstigste Heim auswählen muss. Das wäre nur dann möglich, wenn mit dem ausgewählten Heim „unverhältnismäßige Mehrkosten“ verbunden wären. In dem entschiedenen Fall konnte das aber alleine deswegen schon nicht zutreffen, weil das ausgewählte Heim lediglich die mit den Kostenträgern vereinbarten Pflegesätze berechnet hat. Und an den Verhandlungen dazu hatte der Träger der Sozialversicherung selbst mitgewirkt.