Alkohol in Pflegeeinrichtungen: Gibt es ein Recht auf Rausch?

RA Thorsten Siefarth - LogoDürfen Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen Alkoholflaschen aus Bewohnerzimmern entfernen? Darf die Einrichtungsleitung einfach einen Getränkeautomaten abbauen und damit den Bewohnern die Möglichkeit nehmen, auch Bier zu erwerben? Ist „begleitetes Trinken“ in Pflegeeinrichtungen zulässig? Das Thema Alkohol ist in der Pflege eine heikle Angelegenheit. Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) hat sich auf ihrer Website in drei aktuellen Beiträgen dem Thema gewidmet. Vor allem auch in rechtlicher Hinsicht. Ein sehr grundsätzlicher Beitrag beschäftigt sich beispielsweise mit der Frage: Gibt es ein Recht auf Rausch?

Ein Gedanke zu „Alkohol in Pflegeeinrichtungen: Gibt es ein Recht auf Rausch?

  • 24. November 2024 um 2:12 Uhr
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    Ein sehr spannendes Thema, das viele wichtige Fragen aufwirft! Besonders die rechtliche Perspektive zum „Recht auf Rausch“ finde ich interessant – das zeigt, wie komplex und sensibel der Umgang mit Alkohol in Pflegeeinrichtungen sein kann. Wie wird denn in der Praxis der Balanceakt zwischen Schutz und Selbstbestimmung der Bewohner gelöst? Gibt es dazu klare Vorgaben oder bleibt vieles Ermessenssache?

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