Kein Wohngruppenzuschlag bei fehlender Wählbarkeit des Pflegedienstes

RA Thorsten Siefarth - LogoBei dem sogenannten „Wohngruppenzuschlag“ nach § 38a SGB XI handelt es sich um eine zusätzliche Leistung für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen. In einem jetzt veröffentlichten Urteil hat das Sozialgericht Mainz entschieden, dass Pflegebedürftige in betreuten Wohngruppen keinen Anspruch auf einen solchen Wohngruppenzuschlag haben, wenn die freie Wählbarkeit des Pflegedienstes in der Einrichtung tatsächlich eingeschränkt ist. Eine ambulante Versorgungsform im Sinne des § 38a SGB XI liege dann nicht vor. Mehr lesen

Bundessozialgericht stärkt Rechte der Pflegedienste gegenüber Sozialhilfeträgern

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bundessozialgericht (BSG) hat die Rechte von Pflegediensten gegenüber Sozialhilfeträgern gestärkt. Denn auch nach dem Tod des Hilfeempfängers hat der Pflegedienst einen Anspruch auf Vergütung für die von ihm geleistete Versorgung gegenüber dem Sozialhilfeträger, soweit für die erbrachten Leistungen eine Kostenübernahmeerklärung durch den Sozialhilfeträger ausgesprochen wurde. Viele Pflegedienste mussten erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen, weil der Sozialhilfeträger sich nach dem Tod des Bedürftigen als formal nicht mehr zuständig erklärte und die Zahlung verweigerte. Darauf weist der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. hin.