Urteil: Pflegedienst darf Einsatzpauschale abrechnen

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Sozialhilfeträger in Berlin wollte die Einsatzpauschale nicht zahlen. Weil der Pflegedienst einen Pflegebedürftigen versorgt hatte, der im Haus nebenan wohnte. Doch das Sozialgericht Berlin verpflichtete das Sozialamt zur Übernahme der Pauschale (Urteil vom 18.1.2016, Az. S 184 SO 2703/14). Diese können nur dann entfallen, wenn der Pflegedienst seinen Sitz im selben Gebäude und an derselben Postanschrift habe. Das war hier aber nicht der Fall. Außerdem sei die Pauschale keine Anfahrts-, sondern eine Einsatzpauschale, mit der auch organisatorischer Aufwand abgegolten wird.

Ausmaß des Pflegebetrugs noch unklar

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Ausmaß des unlängst bekannt gewordenen Pflegebetrugsskandals ist noch unklar. Berichte, wonach durch den systematischen Abrechnungsbetrug ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden sei, könnten derzeit nicht bestätigt werden, sagte Gesundheits-Staatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU) am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages, wo die Abgeordneten ausführlich über das Thema berieten. Mehr lesen

Bezirk Neukölln kürzt Rechnung von Pflegediensten generell erst einmal um 20 Prozent!

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Bezirk Neukölln/Berlin muss Rechnungen der ambulanten Pflegedienste eigentlich innerhalb von drei Wochen bezahlen. Was tut er? Er zahlt generell erst mal nur 80 Prozent aus. Dann will er bei Kaffee und Kuchen nachrechnen. Differenzbeträge werden irgendwann später bezahlt. Zwei Mal im Jahr. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) meint zu Recht: Ein überforderter Bezirk leiht sich Geld von Pflegediensten! Mehr Infos in dessen Pressemitteilung.