Soeben wurde die erste bundesweit verbindliche Regelung zur Qualität der Versorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege abgeschlossen. Vertragspartner sind die Ersatzkassen zusammen mit dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). Die neue Vereinbarung regelt die organisatorischen und pflegefachlichen Anforderungen an den Pflegedienst. Dieser muss beispielsweise eine speziell qualifizierte, examinierte Pflegekraft mit Zusatzqualifikation als Atmungstherapeut oder Ähnliches vorweisen können. Außerdem muss er an allen Tagen der Woche 24 Stunden erreichbar sein. Die Pflegebedürftigen und deren Angehörige sollen zudem mit Unterstützung des Pflegedienstes in die Lage versetzt werden, krankenpflegerische Maßnahmen ganz oder teilweise zu übernehmen.
Pflegedienst
Abtretungserklärung für Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege: Darauf müssen Sie achten!
Wer den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro in Anspruch nehmen will, der muss zunächst einen Pflegedienst beauftragen, dessen Rechnung bei der Kasse einreichen und den ausbezahlten Betrag dann an den Pflegedienst weiterleiten. Ganz ähnlich sieht es für den aus, der Verhinderungspflege in Anspruch nimmt. Um diesen Bezahlvorgang abzukürzen, lassen sich ambulante Pflegedienste eine Abtretungserklärung unterschreiben. Die Pflegedienste rechnen dann direkt mit den Kassen ab. Worauf bei einer solchen Abtretungserklärung zu achten ist, dass erklärt pflege-durch-angehörige.de in einem aktuellen Beitrag.
Urteil: Pflegedienst darf Einsatzpauschale abrechnen
Der Sozialhilfeträger in Berlin wollte die Einsatzpauschale nicht zahlen. Weil der Pflegedienst einen Pflegebedürftigen versorgt hatte, der im Haus nebenan wohnte. Doch das Sozialgericht Berlin verpflichtete das Sozialamt zur Übernahme der Pauschale (Urteil vom 18.1.2016, Az. S 184 SO 2703/14). Diese können nur dann entfallen, wenn der Pflegedienst seinen Sitz im selben Gebäude und an derselben Postanschrift habe. Das war hier aber nicht der Fall. Außerdem sei die Pauschale keine Anfahrts-, sondern eine Einsatzpauschale, mit der auch organisatorischer Aufwand abgegolten wird.
Ausmaß des Pflegebetrugs noch unklar
Das Ausmaß des unlängst bekannt gewordenen Pflegebetrugsskandals ist noch unklar. Berichte, wonach durch den systematischen Abrechnungsbetrug ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden sei, könnten derzeit nicht bestätigt werden, sagte Gesundheits-Staatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU) am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages, wo die Abgeordneten ausführlich über das Thema berieten. Mehr lesen
Abrechnungsbetrug: Mehr Kontrollen?
Der Verdacht auf Abrechnungsbetrug durch Pflegedienste, die unter russischer Leitung stehen, ist zurzeit das große Thema. Derweil wird gefordert, die Kontrolle in diesem Bereich zu verschärfen. Mehr lesen
Bezirk Neukölln kürzt Rechnung von Pflegediensten generell erst einmal um 20 Prozent!
Der Bezirk Neukölln/Berlin muss Rechnungen der ambulanten Pflegedienste eigentlich innerhalb von drei Wochen bezahlen. Was tut er? Er zahlt generell erst mal nur 80 Prozent aus. Dann will er bei Kaffee und Kuchen nachrechnen. Differenzbeträge werden irgendwann später bezahlt. Zwei Mal im Jahr. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) meint zu Recht: Ein überforderter Bezirk leiht sich Geld von Pflegediensten! Mehr Infos in dessen Pressemitteilung.