Krankenhaus haftet, wenn demente Patientin aus dem Fenster springt

RA Thorsten Siefarth - LogoNoch in der ersten Instanz wurden Schadensersatzansprüche abgelehnt. Das Oberlandesgericht Hamm hob das Urteil jedoch auf und sprach 93.000 Euro zu. Es ging um eine demente Patientin, die aus dem ungesicherten Fenster ihres Krankenzimmers entweichen wollte und dabei in die Tiefe stürzte. Mehr lesen

Urteil: Behindertentestament ist nicht sittenwidrig

RA Thorsten Siefarth - LogoEltern können ein Testament so gestalten, dass ihr behindertes Kind zwar deren Erbe wird, es gleichwohl aber weiterhin Leistungen von der Sozialhilfe beziehen kann. Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen macht auf ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 27.10.2016 (Az. 10 U 13/16) aufmerksam. Ein sogenanntes Behindertentestament stellt keine sittenwidrige Benachteiligung des Sozialhilfeträgers dar, es ist damit wirksam.

Keine Haftung trotz fehlerhafter MRSA-Behandlung

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Patientin wurde in einem Krankenhaus fehlerhaft behandelt. So wurde bei der Wiederaufnahme kein MRSA-Screening durchgeführt. Außerdem wurde an dem Tag, an dem die Wundinfektion nachgewiesen worden war, kein Wundabstrich durchgeführt. Schließlich wurde nicht umgehend mit der Therapie begonnen. Trotz dieser groben Behandlungsfehler muss das Krankenhaus keinen Schadensersatz zahlen. Denn nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (28.10.2016, Az. 26 U 50/15) lässt sich in diesem Fall kein Schaden feststellen. Begründung: Die als Schaden geltend gemachten Behandlungskosten wären auch im Rahmen einer fehlerfreien Therapie angefallen.

Urteil: Vorgeschriebenes Testament ist zwar unwirksam, aber nicht strafbar

RA Thorsten Siefarth - LogoIm Jahre 2009 änderte die Erblasserin aus Dortmund ihr Testament ab. Die entsprechende Erklärung war von ihrer Tochter vorbereitet worden, die Erblasserin hat das Dokument dann nur noch unterschrieben. Ein solches Testament ist zwar unwirksam, denn es muss vom Errichtenden komplett handschriftlich verfasst sein. Allerdings hat die Tochter damit keine Urkundenfälschung begangen. Denn die Erblasserin hat sich die in dem Schriftstück enthaltene Erklärung zu eigen gemacht und diese als eigene gelten lassen. Damit liegt keine unechte Urkunde vor, so das Oberlandesgericht Hamm in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil (12.7.2016, Az. 10 U 83/15).