Urteil: Auch ein mit links geschriebenes Testament ist wirksam

RA Thorsten Siefarth - LogoIn einem Testament wurde der Nachbar des Erblassers als Erbe eingesetzt. Ein zweites Testament ging anonym bei Gericht ein. Darin wurden die Geschwister bedacht. Doch welches Testament war nun gültig? Im Prozess stellte sich heraus, dass die erste letztwillige Verfügung mit der linken Hand geschrieben worden war. Hintergrund: Der todkranke Erblasser hatte kurz vor der Niederschrift eine Lähmung am rechten Arm erlitten. Die Richter des Oberlandesgerichts Köln entscheiden (Beschluss vom 3.8.2017, Az. 2 Wx 149/17): Auch ein mit der linken Hand geschriebenes handschriftliches Testament ist gültig. Den Geschwistern erschien das Niedergeschrieben jedoch etwas zu regelmäßig. Nach Ansicht der Richter gibt es aber Menschen, die mit ihrer schreibungewohnten Hand durchaus ein regelmäßiges Schriftbild erzeugen können. Das zweite Testament stellte sich im Prozess als Fälschung heraus. Also erhielt der Nachbar vom Gericht den begehrten Erbschein.

Drei-Zeugen-Testament unwirksam: Der Tod war nicht nahe genug!

RA Thorsten Siefarth - LogoWenn ein Erblasser selbst kein Testament mehr errichten kann und wenn zusätzlich der Tod nahe bevorsteht, dann kommt ein Nottestament vor drei Zeugen in Frage. Das Oberlandesgericht Hamm hat ein solches Drei-Zeugen-Testament jetzt für unwirksam erklärt. Die Begründung der Richter: Der Tod war nicht nahe genug. Mehr lesen

Urteil: Vorgeschriebenes Testament ist zwar unwirksam, aber nicht strafbar

RA Thorsten Siefarth - LogoIm Jahre 2009 änderte die Erblasserin aus Dortmund ihr Testament ab. Die entsprechende Erklärung war von ihrer Tochter vorbereitet worden, die Erblasserin hat das Dokument dann nur noch unterschrieben. Ein solches Testament ist zwar unwirksam, denn es muss vom Errichtenden komplett handschriftlich verfasst sein. Allerdings hat die Tochter damit keine Urkundenfälschung begangen. Denn die Erblasserin hat sich die in dem Schriftstück enthaltene Erklärung zu eigen gemacht und diese als eigene gelten lassen. Damit liegt keine unechte Urkunde vor, so das Oberlandesgericht Hamm in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil (12.7.2016, Az. 10 U 83/15).

Pflegekraft wollte erben: Doch Testament war nicht lesbar!

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Pflegekraft hatte beruflich und privat Kontakt zu einer älteren Dame, die im Jahr 2012 verstarb. Die Pflegerin reichte im Rahmen des Nachlassverfahrens bei Gericht ein Schreiben ein, das die Erblasserin zwei Monate vor ihrem Tod gefertigt haben sollte. Sie gab an, dass sie dieses Schreiben von einer anderen Pflegekraft der Verstorbenen erhalten habe und dass in dem Schreiben stehe, dass ihr die Verstorbene alles vermache. Das Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht sah dieses Schreiben jedoch nicht als ein wirksames Testament an. Mehr lesen