Drei-Zeugen-Testament unwirksam: Der Tod war nicht nahe genug!

RA Thorsten Siefarth - LogoWenn ein Erblasser selbst kein Testament mehr errichten kann und wenn zusätzlich der Tod nahe bevorsteht, dann kommt ein Nottestament vor drei Zeugen in Frage. Das Oberlandesgericht Hamm hat ein solches Drei-Zeugen-Testament jetzt für unwirksam erklärt. Die Begründung der Richter: Der Tod war nicht nahe genug. Mehr lesen