Am 5. Februar 2022 hat sich die Pflegekommission einstimmig auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt: Ab dem 1. September 2022 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in drei Schritten steigen. Für Pflegehilfskräfte empfiehlt die Pflegekommission eine Anhebung auf 14,15 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte eine Anhebung auf 15,25 Euro pro Stunde und für Pflegefachkräfte auf 18,25 Euro pro Stunde. Für Beschäftigte in der Altenpflege empfiehlt die Pflegekommission außerdem einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus. Dieser Mehrurlaub soll bei Beschäftigten mit einer 5-Tage-Woche für das Jahr 2022 sieben Tage, für die Jahre 2023 und 2024 jeweils neun Tage betragen.
Mindestlohn
Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts: Ausländische Haushalts- und Pflegehilfen haben Anspruch auf Mindestlohn
Nach Deutschland vermittelte ausländische Pflege- und Haushaltshilfen, die Senioren in ihren Wohnungen betreuen, haben Anspruch auf den Mindestlohn. Und zwar nicht nur für die reine Arbeitszeit, sondern auch für Bereitschaftszeiten. Das Urteil wird massive Auswirkungen auf die privat organisierte Pflege haben. Mehr Infos gibt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Oder bei der Tagesschau.
„24 Stunden Pflege zu Hause“: Betreuungskraft bekommt Lohn für 21 Stunden pro Tag

Eine Agentur vermittelt Arbeitnehmer nach Deutschland, zur „24 Stunden Pflege zu Hause“. Das geschah auch bei einer Frau aus Bulgarien. Sie betreute eine 96-jährige Dame. In ihrem Arbeitsvertrag war eine Arbeitszeit von 30 Stunden wöchentlich vereinbart. Faktisch hat die klagende Betreuungskraft jedoch bei weitem mehr gearbeitet. Deswegen sind täglich 21 Stunden mit Mindestlohn zu vergüten. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am Montag entschieden. Mehr lesen
Bundesarbeitsgericht: Kein Anspruch auf Mindestlohn bei unterbrochenem Praktikum
Wer ein Praktikum macht, der hat keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Jedenfalls dann, wenn das Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung dient. Oder wenn es für die Aufnahme eines Studiums notwendig ist. Außerdem darf es maximal drei Monate dauern. Nun hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Urteil vom 29.1.2019, Az. 5 AZR 556/17): Es besteht in diesen Fällen auch dann kein Anspruch auf den Mindestlohn, wenn das Praktikum aus persönlichen Gründen unterbrochen wird. Und wenn sich dadurch das Praktikum um die Dauer der Unterbrechungszeit verlängert. Allerdings muss zwischen den einzelnen Abschnitten des Praktikums ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht.
Auch für Pflegeunternehmen wichtig: Allgemeiner Mindestlohn steigt ab 2019
In der Pflege gilt grundsätzlich der Pflege-Mindestlohn. Allerdings sind einige Mitarbeiter davon ausgenommen. Z. B. Arbeitnehmer in der Verwaltung, in der Küche oder in der hauswirtschaftlichen Versorgung. Für diese gilt aber auf jeden Fall der allgemeine gesetzliche Mindestlohn. Und dieser steigt ab dem 1.1.2019 von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro, ab dem 1.1.2020 auf 9,35 Euro brutto je Stunde. Der Pflege-Mindestlohn steigt übrigens, das steht schon länger fest, zum 1.1.2019 auf 10,55/11,05 Euro (Ost/West) und zum 1.1.2020 auf 10,85/11,35 Euro. Zurzeit beträgt er 10,05/10,55 Euro.
Urteil: Eine Verfallsklausel im Arbeitsvertrag erfasst nicht den Mindestlohn
Wer Ansprüche aus einem Arbeitsvertrag geltend macht, der muss höllisch aufpassen. Denn häufig gibt es im Arbeitsvertrag sogenannte Verfallsklauseln. Die sind viel kürzer als die Verjährung: Meistens betragen sie drei bis sechs Monate. Nun hat das Bundesarbeitsgericht aber entschieden (18.9.2018, Az. 9 AZR 162/18): Der Mindestlohn fällt nicht unter eine solche Klausel. Das heißt: Auch wenn die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen abgelaufen ist, so gilt das nicht für den Mindestlohn. Dieser kann auch nach Ablauf der Frist noch beansprucht werden. Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil allerdings nur über den allgemeinen Mindestlohn, nicht jedoch über den Pflege-Mindestlohn entschieden. Das Urteil dürfte aber auch für letzteren gelten.