Die Bundesregierung will einige Vorschläge des Bundesrates für Änderungen am Entwurf des Hospiz- und Palliativgesetzes (pdf) prüfen. Das gilt zum Beispiel für die Forderung der Länderkammer, eine eigene Rahmenvereinbarung für stationäre Kinderhospize zu schließen, wie aus einer Unterrichtung der Regierung an den Bundestag (pdf) hervorgeht. Mehr lesen
Hospiz- und Palliativgesetz
Hospiz- und Palliativgesetz: Bundesrat will mehr Transparenz
Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 12. Juni 2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Hospiz- und Palliativversorgung beraten. Sie setzen sich für die Einführung von überprüfbaren und transparenten Leistungs- und Qualitätsstandards ein. Diese sollten Eingang in die Prüfkataloge der Krankenversicherung finden und Bestandteil der Regelprüfungen werden. Außerdem würden die besonderen Belange von Kindern nicht ausreichend berücksichtigt. Und die Länder fordern, alle drei Jahre eine Evaluierung vorzunehmen. In diesem Rhythmus soll geprüft werden, wie sich die neuen Regelungen auf die Versorgungslandschaft auswirken.
Gesetzentwurf des Bundeskabinetts: Versorgung Sterbender soll verbessert werden
Schwerkranke und Sterbende brauchen in ihrer letzten Lebensphase eine bestmögliche Versorgung, Pflege und Betreuung. Das Bundeskabinett hat deswegen den Entwurf für ein Hospiz- und Palliativgesetz verabschiedet. Mehr lesen
Bayerns Gesundheitsministerin dringt auf Änderungen am Entwurf des Hospiz- und Palliativgesetzes
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml dringt auf Nachbesserungen am Gesetzentwurf des Bundes zur Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland. Huml betonte am Montag in Erlangen: „Insbesondere muss den stationären Hospizen und ambulanten Hospizdiensten eine deutlich höhere Vergütung gewährt werden als derzeit geplant. In diesem Bereich sollten die Krankenkassen künftig 100 Prozent der zuschussfähigen Kosten übernehmen. Dafür werde ich mich auf Bundesebene intensiv einsetzen.“
Die Ministerin fügte hinzu: „Klar ist für mich auch, dass wir in den stationären Pflegeeinrichtungen weitergehende Regelungen zur Finanzierung der Sterbebegleitung brauchen. Auch hier muss der aktuelle Gesetzentwurf noch überarbeitet werden.“ Mehr lesen
Entwurf eines Hospiz- und Palliativgesetztes jetzt online!
Die Versorgung todkranker Menschen ist in Deutschland immer noch in einem erbärmlichen Zustand. Längst nicht alle Schwerstkranken werden von Fachkräften betreut, insbesondere auf dem Land. Nach wie vor gibt es auch große Probleme bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Die ambulante ärztliche Palliativversorgung liegt immer noch im Argen und die Finanzierung ist generell unzureichend. Das soll mit dem seit etlichen Jahren überfälligen Hospiz- und Palliativgesetz geändert werden. Wer den Entwurf lesen möchte, der kann diesen hier (pdf) über die Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung herunterladen. Einen ersten Überblick über das Gesetz bietet die Ärztezeitung.
Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Bundestag Initiative ergriffen und einen Antrag (pdf) eingereicht, um die Palliativversorgung in Deutschland zu verbessern.