Intensivpflege-WG: Eilantrag gegen Betretungsverbot erfolglos

Schild mit der Aufschrift

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Allgemeinverfügung der Stadt Hildesheim verbietet es, Intensivpflege-WGs zu besuchen oder zu betreten. Das Verwaltungsgericht Niedersachsen hat am 9. April 2020 einen dagegen gerichteten Eilantrag abgelehnt (Az. 15 B 2147/20). Der dringende Wunsch nach einem persönlichen Besuchskontakt sei zwar nachvollziehbar. Den mit dem Besuchsverbot verbundenen schwerwiegenden Grundrechtseingriffen stünde aber eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit und des Lebens der Bewohner der Einrichtung sowie der Pflegekräfte gegenüber. Unter anderem auch wegen des Risikos, dass sich eine Ansteckung, die nicht sofort entdeckt würde, unter allen Bewohnern der Einrichtung ausbreiten könne. Es gebe kein milderes Mittel als ein Besuchs- und Betretungsverbot. Atemschutzmasken seien keine echte Alternative. Mehr Infos in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Hannover.

Der aktuelle Begriff: Quarantäne

vier Menschen in vier Häusern Isolation Quarantäne

RA Thorsten Siefarth - LogoJesus und Moses zogen sich zum Fasten 40 Tage in die Wüste zurück. Damit wurde die „40“ zu einer symbolträchtigen Zahl für die Isolierung. Deren Übersetzung in das Französische lautet: „quarantaine“. Heutzutage geht es bei „quarantaine“ nicht mehr um das Fasten. Und auch nicht mehr unbedingt um 40 Tage. Vielmehr ist mit der Quarantäne eine von einer Behörde angeordnete Maßnahme zum Infektionsschutz gemeint. Noch dazu eine, die mit Zwangsmaßnahmen durchgesetzt werden kann. Dieser Beitrag erläutert, was Quarantäne rechtlich bedeutet. Und wie weit die Eingriffsbefugnisse der Behörden reichen. Mehr lesen