Pflegeberufegesetz: Noch fehlende Ausbildungs- und Prüfungsordnung auf den Weg gebracht

RA Thorsten Siefarth - LogoWie mehrere Medien berichten, hat das Bundesgesundheitsministerium die bislang noch fehlende Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) an die anderen Ministerien, Bundesländer und Verbände zur Abstimmung übersandt. Darin werden die Einzelheiten zu dem neuen Pflegeberufegesetz geregelt. Zum Beispiel die Mindestanforderungen zur Ergreifung des Pflegeberufs oder die neuen Regularien für die Prüfungen. Die Verordnung wurde von vielen als längst überfällig angemahnt. Denn es bedarf einiger Zeit, um die dann im Jahr 2020 beginnende neue Pflegeausbildung vorzubereiten.

Welche Leistungen stehen mir zu? Der Pflegeleistungshelfer gibt Auskunft!

RA Thorsten Siefarth - LogoImmer noch bestehen bei Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen große Unsicherheiten über die Leistungen der Pflegeversicherung. Niemand weiß so richtig, welche Leistungen ihm aus dem Sozialgesetzbuch XI zustehen. In dieser Situation hilft ein digitaler Ratgeber: der Pflegeleistungshelfer. Er kommt vom Bundesgesundheitsministerium und führt online Schritt für Schritt durch einen Fragebogen. Am Ende erfährt der Benutzer dann die ihm zustehenden Leistungen. Mit Erläuterungen. Vorbildlich!

Bundesgesundheitsministerium: Neuer „Ratgeber Krankenhaus“

RA Thorsten Siefarth - LogoDer neue „Ratgeber Krankenhaus“ des Bundesgesundheitsministeriums klärt Patienten oder Angehörige über alle wichtigen Aspekte rund um das Thema Krankenhaus auf. Aus rechtlicher Sicht interessant: „Aufklärung, Einwilligung und Vorsorge“, „Patientenrechte und Beschwerdemöglichkeiten“ sowie „Umgang mit Patientendaten“.

Jeder fünfte Antrag auf Pflegeleistungen wird abgelehnt

RA Thorsten Siefarth - LogoSeit Inkrafttreten der Pflegereform zu Beginn dieses Jahres wurde bei 70.106 Versicherten kein Pflegegrad festgestellt. Bei insgesamt 349.337 Erstgutachten des Medizinischen Diensten der Krankenversicherungen macht das einen Prozentsatz von 20,1. Das geht aus einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervor. Das Ministerium weist allerdings darauf hin, dass die Quote der genehmigten Anträge höher liege als im Vorjahr. Mein Kommentar: Eine Einstufung in den Pflegegrad 1 bringt noch nicht allzu viele Leistungen für den Versicherten. Erst ab Pflegestufe 2 gibt es zum Beispiel Pflegegeld. Wenn also die Genehmigungsquote durchaus höher sein mag, für viele allerdings nur Pflegegrad 1 herausspringt, dann kann das insgesamt ein Rückschritt sein.