Der gesetzliche Mindestlohn ist für jede geleistete Arbeitsstunde zu zahlen. Zur vergütungspflichtigen Arbeit rechnen auch Bereitschaftszeiten, während derer sich der Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort – innerhalb oder außerhalb des Betriebs – bereithalten muss, um bei Bedarf die Arbeit aufzunehmen. Das hat das Bundesarbeitsgericht gestern in einem Grundsatzurteil entschieden. Anlass war die Klage eines Rettungssanitäters. Mehr lesen
Bundesarbeitsgericht
Ambulante Kur auf Urlaub anzurechnen?
Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden, soweit ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht. So steht es in § 10 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG). Das Bundesarbeitsgericht hatte jetzt darüber zu entscheiden, ob das auch bei einer ambulanten Kur so ist. Mehr lesen
Bundesarbeitsgericht: Arbeitgeber muss Kosten für Wäsche notwendiger Hygienekleidung tragen
Das Bundesarbeitsgericht hat gestern ein Urteil für Schlachtbetriebe gefällt (Az. 9 AZR 181/15). Das lässt sich problemlos auf Pflegebetriebe übertragen 🙂 . Für das Waschen der Hygienekleidung hatte der Arbeitgeber dem Mitarbeiter monatlich 10,23 Euro vom Nettolohn abgezogen. Zu Unrecht, wie die obersten Arbeitsrichter urteilen. Es komme darauf an, in wessen Interesse das Geschäft oder die Handlung vorgenommen wird. Beim Tragen notwendiger Hygienekleidung gehe es vor allem um das Interesse des Arbeitgebers. Deswegen muss er – und nicht der Arbeitnehmer – für das Waschen bezahlen. Und das gilt auch im Pflegebereich.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld auf den Mindestlohn anzurechnen – meistens jedenfalls!
Das Bundesarbeitsgericht hat am vergangenen Mittwoch erstmals ein Urteil in Sachen Mindestlohn gefällt. Es ging darum, ob Sonderzahlungen auf den allgemeinen Mindestlohn anzurechnen sind. Die obersten Arbeitsrichter haben den Trick der Arbeitgeber weitgehend abgesegnet. Jedenfalls dann, wenn der Zweck der zusätzlichen Gelder auch wirklich darin besteht, die Arbeitsleitung zu entgelten. Mehr lesen
Inanspruchnahme von Elternzeit: Fax reicht nicht aus!
Ein Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis. Im Kündigungsrechtsstreit machte die klagende Arbeitnehmerin geltend, sie habe dem Arbeitgeber nach der Geburt ihrer Tochter per Telefax mitgeteilt, dass sie Elternzeit für zwei Jahre in Anspruch nehme. Der Arbeitgeber habe deshalb das Arbeitsverhältnis nach § 18 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) nicht kündigen dürfen. Die Vorinstanzen haben der Kündigungsschutzklage noch stattgegeben. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hob die Urteile jedoch auf. Mehr lesen
Bundesarbeitsgericht: In der Probezeit ist kein Präventionsverfahren notwendig!
Der Arbeitgeber muss für Menschen mit einer Schwerbehinderung ein sogenanntes Präventionsverfahren durchführen (§ 84 Abs. 1 SGB IX). Dadurch soll erreicht werden, dass das Arbeitsverhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann. Allerdings gilt dieser Schutz nicht in der Probezeit. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 21.4.2016 entschieden (Az. 8 AZR 402/14). Danach liegt keine Diskriminierung vor, wenn der Arbeitgeber einen Mitarbeiter mit Schwerbehinderung in der Probezeit kündigt, ohne dass er das Präventionsverfahren durchgeführt hat.