Bundesarbeitsgericht: Kein Anspruch auf Mindestlohn bei unterbrochenem Praktikum

RA Thorsten Siefarth - LogoWer ein Praktikum macht, der hat keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Jedenfalls dann, wenn das Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung dient. Oder wenn es für die Aufnahme eines Studiums notwendig ist. Außerdem darf es maximal drei Monate dauern. Nun hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Urteil vom 29.1.2019, Az. 5 AZR 556/17): Es besteht in diesen Fällen auch dann kein Anspruch auf den Mindestlohn, wenn das Praktikum aus persönlichen Gründen unterbrochen wird. Und wenn sich dadurch das Praktikum um die Dauer der Unterbrechungszeit verlängert. Allerdings muss zwischen den einzelnen Abschnitten des Praktikums ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht.

Wann ist die Schwerbehindertenvertretung bei einer Kündigung anzuhören?

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Arbeitgeber beabsichtigte, einem Mitarbeiter zu kündigen. Dieser war Menschen mit einer Schwerbehinderung gleichgestellt. Zunächst holte sich der Arbeitgeber vom Integrationsamt die Zustimmung, informierte dann den Betriebsrat und erst anschließend die Schwerbehindertenvertretung. Der Mitarbeiter erhob deswegen Kündigungsschutzklage. Die Schwerbehindertenvertretung sei zu spät informiert worden. Genauso sahen es die ersten beiden Instanzen. Nicht jedoch das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 13.12.2018, Az. 2 AZR 378/18). Alleine diese zeitliche Abfolge mache die Kündigung nicht unwirksam. Die Benachrichtigung der Schwerbehindertenvertretung sei immer noch, wie vom Gesetz gefordert, „unverzüglich“ erfolgt. Eine Begründung dieser Entscheidung steht im Moment noch aus, da das Urteil derzeit noch nicht veröffentlicht ist.

Anfang vom Ende des kirchlichen Arbeitsrechts?

RA Thorsten Siefarth - LogoCaritas und Diakonie gehören zu den größten Arbeitgebern im Bereich der Pflege. Als kirchliche Einrichtungen genießen sie von der Verfassung garantierte Sonderrechte. Diese haben aber Grenzen. Deswegen hat das Bundesarbeitsgericht nun einer Frau, die bei der Diakonie nicht eingestellt worden war, eine Entschädigung zugesprochen. Es ging bei der offenen Stelle in der Diakonie um eine Referentin zur Umsetzung der UN-Antirassismuskonvention. Nachdem bereits der Europäische Gerichtshof in diesem Fall eine Vorentscheidung getroffen hatte, urteilte heute das Bundesarbeitsgericht (8 AZR 501/14): Die Stelle betraf den internen Meinungsbildungsprozess in der Diakonie. Dabei kann das Bekenntnis zum Christentum keine entscheidende berufliche Anforderung darstellen. Die Ablehnung einer Bewerberin (auch) mangels dieses Bekenntnisses war damit rechtswidrig. Die Diakonie muss nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz das zweifache Monatsgehalt als Entschädigung zahlen.

Bundesarbeitsgericht: Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Verzugspauschale

RA Thorsten Siefarth - LogoWenn der Arbeitgeber mit der Zahlung des Lohnes im Verzug ist, dann muss er Verzugszinsen zahlen. Muss er aber auch die (erst vor einigen Jahren eingeführte) Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro berappen? Die obersten Arbeitsrichter haben – anders als noch die unteren Instanzen – zugunsten der Arbeitgeber entschieden: Die pauschale Entschädigung nach § 288 Abs. 5 BGB sei im Arbeitsrecht zwar anwendbar. Aufgrund einer speziellen arbeitsrechtlichen Vorschrift könne man diesen Anspruch in einem arbeitsgerichtlichen Prozess aber nicht durchsetzen (Urteil vom 25.9.2018, Az. 8 AZR 26/18).