Ein Arbeitgeber, der wegen des Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit einem Detektiv die Überwachung eines Arbeitnehmers überträgt, handelt rechtswidrig, wenn sein Verdacht nicht auf konkreten Tatsachen beruht. Für dabei heimlich hergestellte Abbildungen gilt dasselbe. Eine solche rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann einen Geldentschädigungsanspruch („Schmerzensgeld“) begründen. Mehr lesen
Bundesarbeitsgericht
Rentenalter erreicht: Weiterarbeit in befristetem Arbeitsverhältnis ist möglich
Das Bundesarbeitsgericht hat letzt Woche entschieden (Urteil vom 11.2.2015, Az. 7 AZR 17/13): Wenn ein Arbeitnehmer wegen Erreichen der Altersgrenze Rente bezieht, dann rechtfertigt dies allein noch nicht die Befristung des Arbeitsverhältnisses aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 Teilzeit- und Befristungsgesetz). Erforderlich ist in diesem Fall vielmehr zusätzlich, dass die Befristung einer konkreten Nachwuchsplanung der Beklagten dient. Mit anderen Worten: Liegt eine solche Nachwuchsplanung nicht vor, dann ist die Befristung hinfällig und der Rentner arbeitet in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.
Auch einem Azubi kann wegen eines dringenden Tatverdachts gekündigt werden
Ein Bank-Azubi wurde vom Arbeitgeber damit konfrontiert, dass in „seiner“ Kasse Geld fehle. Ohne dass der Arbeitgeber diesen Fehlbestand näher bezifferte hatte, wusste der Azubi aber, dass es sich um 500 Euro handelte. Das veranlasste den Arbeitgeber wegen dringenden Tatverdachts zu kündigen. Das Bundesarbeitsgericht gab dem Arbeitgeber Recht (Urteil vom 12.2.2015, Az. 6 AZR 845/13). Wenn ein dringender Tatverdacht die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses objektiv unzumutbar mache, dann sei die Kündigung eines Azubis möglich. Das Gericht hat außerdem entschieden: Es bedurfte keiner vorherigen Bekanntgabe des Gesprächsthemas noch eines Hinweises auf die mögliche Kontaktierung einer Vertrauensperson.
Bundesarbeitsgericht und Urlaub II: Wechsel in Teilzeittätigkeit mit weniger Urlaub
Kann ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer vor seinem Wechsel in eine Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen keinen Urlaub nehmen, darf die Zahl der Tage des bezahlten Jahresurlaubs nicht verhältnismäßig gekürzt werden. Damit folgt das Bundesarbeitsgericht einer Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Mehr lesen
Bundesarbeitsgericht und Urlaub I: Urlaub bei Kündigung
Das Bundesarbeitsgericht hat seine Rechtsprechung zum Urlaub im Zusammenhang mit einer Kündigung einmal mehr geändert. Grund dafür ist vor allem, dass der Europäische Gerichtshof schon vor einigen Jahren eine neue Marschroute vorgegeben hat. Die Auswirkungen sind vor allem für Arbeitgeber wichtig. Mehr lesen
Bei Arbeitgeberwechsel: Kein doppelter Urlaubsanspruch!
Wechselt ein Arbeitnehmer im Kalenderjahr in ein neues Arbeitsverhältnis und beantragt er Urlaub, muss er mitteilen, dass sein früherer Arbeitgeber seinen Urlaubsanspruch für das laufende Kalenderjahr noch nicht (vollständig oder teilweise) erfüllt hat. Denn: Gemäß § 6 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) besteht der Anspruch auf Urlaub nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist. Um seinen Urlaub beim neuen Arbeitgeber zu erhalten, kann der Arbeitnehmer eine entsprechende Bescheinigung seines früheren Arbeitgebers vorlegen. Dieser ist nach § 6 Abs. 2 BUrlG dazu verpflichtet, eine solche Bescheinigung auszustellen. Darauf weist das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom heutigen Tag hin (Az. 9 AZR 295/13)