
Eine Frau hatte ihr Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet. Hintergrund: Sie wollte zu ihrer 950 km entfernt wohnenden Mutter ziehen, um diese pflegerisch zu versorgen. Die Bundesagentur für Arbeit hat ihr dafür eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld aufgebrummt. Denn sie habe durch den Aufhebungsvertrag an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses mitgewirkt. Das Sozialgericht Karlsruhe gab der Arbeitsagentur recht. Mehr lesen

Insbesondere in den Pflegeberufen werden Menschen aus dem Ausland nach Deutschland vermittelt. Allerdings hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) für bestimmte Staaten das Anwerbe- und Vermittlungsmonopol. So steht es in