Bayern: An den Antrag auf das Landespflegegeld denken!

RA Thorsten Siefarth - LogoBislang wurden 285.000 Anträge auf das bayerische Landespflegegeld gestellt. Das hat das Bayerische Ministerium für Gesundheit und Pflege soeben bekannt gegeben. Allerdings dürften noch etliche Pflegebedürftige keinen Antrag gestellt haben. Anspruchsvoraussetzung ist Pflegegrad 2 oder höher. Außerdem müssen die Antragsteller im Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Das Landespflegegeld ist unabhängig davon, ob der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim untergebracht ist oder zuhause lebt und versorgt wird. Das Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro pro Jahr. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme. Mehr Infos gibt es unter www.landespflegegeld.bayern.de.

Seit 1. Oktober gilt in Bayern ein neuer Rahmenvertrag für die Tagespflege

RA Thorsten Siefarth - LogoDer neue Rahmenvertrag zwischen den Kostenträgern und den Verbänden der Pflegeanbieter regelt Personalstandards und Fahrtkostenübernahmen, trifft Aussagen zur sinnvollen Größe einer Tagespflege und sorgt vor allem für ein vereinfachtes Zulassungsverfahren. Das teilt der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) mit. Die Gründung einer Tagespflege werde deutlich einfacher, erklärt der Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle in München Joachim Görtz. „Für einen Träger wird die Zulassung einer neuen Tagespflege durch festgelegte Fristen zur Beantragung und Erteilung eines Versorgungsvertrags planbarer. Auch die Pflegebedürftigen und ihre Familien erhalten mehr Sicherheit: Eine neu vereinbarte Platzfreihaltegebühr sichert dem Pflegebedürftigen auch bei kurzfristigen persönlichen Planänderungen den Platz.“ Der bpa ist der Auffassung, dass durch den neuen Rahmenvertrag deutlich mehr dringend benötigte Tagespflegeangebote für pflegebedürftige Menschen entstehen. Pflegende Angehörige würden ebenso entlastet wie Pflegedienste. Außerdem könnten Pflegebedürftige länger in der eigenen Häuslichkeit verbleiben.

Bayern: Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz verabschiedet

RA Thorsten Siefarth - LogoIn dem neuen Gesetz wird die öffentlich-rechtliche Unterbringung geregelt. Dabei geht es darum, psychisch kranke Menschen bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung gegen ihren Willen in einem psychiatrischen Fachkrankenhaus unterbringen zu dürfen. Gegen den Entwurf des neuen bayerischen Gesetzes gab es massiven Protest. Nun wurde es am 12.7.2018 mit leichten Abmilderungen verabschiedet. So wird u.a. auf eine Zentraldatei zur Erfassung der untergebrachten Personen verzichtet. Allerdings gibt es ein anonymes Meldeverfahren. Kernelement des neuen Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) soll die Schaffung eines bayernweiten Krisendienstes für Menschen in psychischen Notlagen sein. Kritisiert wird unter anderem, dass die Neuregelung den Mitarbeitern in Kliniken „unmittelbaren Zwang“ gegen Patienten und sogar Dritte erlaubt.

Bayern: Neues Landespflegegeld kann schon jetzt beantragt werden

RA Thorsten Siefarth - LogoMit dem Bayerischen Landespflegegeld unterstützt die Staatsregierung Pflegebedürftige mit einem Betrag in Höhe von jährlich 1.000 Euro. Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml ermunterte dazu, bereits jetzt den entsprechenden Antrag zu stellen. Das Landespflegegeld bekommen ab dem Spätsommer 2018 Pflegebedürftige, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern und mindestens Pflegegrad 2 haben. Die Kosten für das neue Landespflegegeld werden bei rund 400 Millionen Euro jährlich liegen. Informationen über die Anspruchsvoraussetzungen und das Antragsformular zum Download stehen unter www.landespflegegeld.bayern.de zur Verfügung.