Der Gründungsausschuss der Vereinigung der Pflegenden in Bayern trifft sich am 24. Oktober in München zu seiner konstituierenden Sitzung. Seine erste Aufgabe wird es sein, einen vorläufigen Vorstand und ein Präsidium zu wählen. Außerdem soll eine vorläufige Hauptsatzung beschlossen werden. Spätestens mit Inkrafttreten der Satzung kann die Vereinigung der Pflegenden in Bayern mit ihrer Arbeit beginnen. Es können dann Mitglieder aufgenommen, Beschlüsse gefasst und Wahlen abgehalten werden. Innerhalb eines Jahres muss eine erste Mitgliederversammlung oder Delegiertenversammlung einberufen werden.
Bayern
Landespflegesatzkommission Bayern beschließt Förderung der Kurzzeitpflege
Die Landespflegesatzkommission in Bayern hat in ihrer letzten Sitzung verbesserte Rahmenbedingungen für das Angebot der eingestreuten Kurzzeitpflege in vollstationären Einrichtungen beschlossen. Das teilt der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) Bayern mit. In einem Modell „Fix plus x“ erhalten Einrichtungen, die sich freiwillig verpflichten, zwei feste Plätze für Kurzzeitpflegegäste zu reservieren, verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen bei der Preisbildung. Diese gelten dann für alle Kurzzeitpflegegäste – nicht nur bei den fest reservierten Plätzen – sondern darüber hinaus flexibel für weitere Kurzzeitpflegegäste. Die Umsetzung erfolgt zum Jahresbeginn 2018 und soll einen Beitrag dazu leisten, der steigenden Nachfrage nach Kurzzeitpflegeangeboten zu begegnen.
Bayern: Sozialhilfeträger übernehmen Leistungen für zusätzliche Betreuung und Aktivierung
In der Vergangenheit war fraglich, ob Sozialhilfeempfänger, die nicht in der sozialen Pflegeversicherung versichert sind, ebenfalls Anspruch auf die Leistungen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung nach § 43b SGB XI (ehemals § 87b SGB XI) haben. Bei pflegeversicherten Personen muss die Sozialhilfe nicht einspringen, denn diese Leistung wird von der Pflegekasse übernommen. In der Sitzung der bayerischen Landespflegesatzkommission haben am 24.1.2017 alle Bezirken zugesagt, die § 43b-Leistungen für die nichtversicherten Pflegebedürftigen zu übernehmen.
Statt Pflegekammer: „Vereinigung der bayerischen Pflege“ rückt näher
Der Ausschuss für Gesundheit und Pflege hat am 21. Februar 2017 dem Gesetzentwurf zur Errichtung einer Vereinigung der bayerischen Pflege (Pflegevereinigungsgesetz – PfleVG) (pdf, 0,5 MB) zugestimmt. Die Grünen und die Freien Wähler haben sich in der Diskussion weiterhin für die Pflegekammer eingesetzt, CSU und SPD dagegen. Etliche Berufsverbände erneuern ihre Kritik am bayerischen Vorhaben. Das neue Modell schaffe keine Selbstbestimmung für die Pflege. Noch ist das Gesetz aber nicht beschlossen. Die zweite Lesung im Parlament steht noch aus.