In dem neuen Gesetz wird die öffentlich-rechtliche Unterbringung geregelt. Dabei geht es darum, psychisch kranke Menschen bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung gegen ihren Willen in einem psychiatrischen Fachkrankenhaus unterbringen zu dürfen. Gegen den Entwurf des neuen bayerischen Gesetzes gab es massiven Protest. Nun wurde es am 12.7.2018 mit leichten Abmilderungen verabschiedet. So wird u.a. auf eine Zentraldatei zur Erfassung der untergebrachten Personen verzichtet. Allerdings gibt es ein anonymes Meldeverfahren. Kernelement des neuen Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) soll die Schaffung eines bayernweiten Krisendienstes für Menschen in psychischen Notlagen sein. Kritisiert wird unter anderem, dass die Neuregelung den Mitarbeitern in Kliniken „unmittelbaren Zwang“ gegen Patienten und sogar Dritte erlaubt.
Bayern
Bayern: Neues Landespflegegeld kann schon jetzt beantragt werden
Mit dem Bayerischen Landespflegegeld unterstützt die Staatsregierung Pflegebedürftige mit einem Betrag in Höhe von jährlich 1.000 Euro. Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml ermunterte dazu, bereits jetzt den entsprechenden Antrag zu stellen. Das Landespflegegeld bekommen ab dem Spätsommer 2018 Pflegebedürftige, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern und mindestens Pflegegrad 2 haben. Die Kosten für das neue Landespflegegeld werden bei rund 400 Millionen Euro jährlich liegen. Informationen über die Anspruchsvoraussetzungen und das Antragsformular zum Download stehen unter www.landespflegegeld.bayern.de zur Verfügung.
Bayerische „Vereinigung der Pflegenden“ konstituiert sich
Der Gründungsausschuss der Vereinigung der Pflegenden in Bayern trifft sich am 24. Oktober in München zu seiner konstituierenden Sitzung. Seine erste Aufgabe wird es sein, einen vorläufigen Vorstand und ein Präsidium zu wählen. Außerdem soll eine vorläufige Hauptsatzung beschlossen werden. Spätestens mit Inkrafttreten der Satzung kann die Vereinigung der Pflegenden in Bayern mit ihrer Arbeit beginnen. Es können dann Mitglieder aufgenommen, Beschlüsse gefasst und Wahlen abgehalten werden. Innerhalb eines Jahres muss eine erste Mitgliederversammlung oder Delegiertenversammlung einberufen werden.
Landespflegesatzkommission Bayern beschließt Förderung der Kurzzeitpflege
Die Landespflegesatzkommission in Bayern hat in ihrer letzten Sitzung verbesserte Rahmenbedingungen für das Angebot der eingestreuten Kurzzeitpflege in vollstationären Einrichtungen beschlossen. Das teilt der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) Bayern mit. In einem Modell „Fix plus x“ erhalten Einrichtungen, die sich freiwillig verpflichten, zwei feste Plätze für Kurzzeitpflegegäste zu reservieren, verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen bei der Preisbildung. Diese gelten dann für alle Kurzzeitpflegegäste – nicht nur bei den fest reservierten Plätzen – sondern darüber hinaus flexibel für weitere Kurzzeitpflegegäste. Die Umsetzung erfolgt zum Jahresbeginn 2018 und soll einen Beitrag dazu leisten, der steigenden Nachfrage nach Kurzzeitpflegeangeboten zu begegnen.
Bayern: Sozialhilfeträger übernehmen Leistungen für zusätzliche Betreuung und Aktivierung
In der Vergangenheit war fraglich, ob Sozialhilfeempfänger, die nicht in der sozialen Pflegeversicherung versichert sind, ebenfalls Anspruch auf die Leistungen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung nach § 43b SGB XI (ehemals § 87b SGB XI) haben. Bei pflegeversicherten Personen muss die Sozialhilfe nicht einspringen, denn diese Leistung wird von der Pflegekasse übernommen. In der Sitzung der bayerischen Landespflegesatzkommission haben am 24.1.2017 alle Bezirken zugesagt, die § 43b-Leistungen für die nichtversicherten Pflegebedürftigen zu übernehmen.
Statt Pflegekammer: „Vereinigung der bayerischen Pflege“ rückt näher
Der Ausschuss für Gesundheit und Pflege hat am 21. Februar 2017 dem Gesetzentwurf zur Errichtung einer Vereinigung der bayerischen Pflege (Pflegevereinigungsgesetz – PfleVG) (pdf, 0,5 MB) zugestimmt. Die Grünen und die Freien Wähler haben sich in der Diskussion weiterhin für die Pflegekammer eingesetzt, CSU und SPD dagegen. Etliche Berufsverbände erneuern ihre Kritik am bayerischen Vorhaben. Das neue Modell schaffe keine Selbstbestimmung für die Pflege. Noch ist das Gesetz aber nicht beschlossen. Die zweite Lesung im Parlament steht noch aus.