Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag hat im Gesundheitsausschuss einen Antrag eingebracht, nach dem sie Hinweisgeber (Whistleblower) besser schützen will. Damit reagiert sie auf Todesfälle in der Seniorenresidenz Schloss Gleusdorf: Ohne Hinweise von Mitarbeitern könnten Missstände nicht beseitigt werden. Mehr lesen
Auch Fachärzte können jetzt Hausbesuche an Assistenten delegieren
Hausbesuche der nichtärztlichen Praxisassistenten von Fachärzten wurden bislang nur dann vergütet, wenn sie in Alten- und Pflegeheimen stattfanden. Seit dem 1. Juli 2017 ist das auch möglich, wenn sie zu Hause erfolgen. Wenn die Assistenten also z.B. Pflegebedürftige besuchen, die von privaten Pflegepersonen oder Mitarbeitern von Pflegediensten in der eigenen Wohnung versorgt werden. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung aktuell hin. Sie ergänzt, dass Hausärzte bereits seit Anfang 2015 von einer solchen Regelung profitieren.
Eigenanteil in Pflegeheimen: Große Unterschiede zwischen den Bundesländern
Sämtliche pflegebedürftige Bewohner einer Einrichtung in den Pflegegraden 2 bis 5 bezahlen den gleichen Eigenanteil (EEE = einrichtungseinheitlicher Eigenanteil). Fokus-pflegerecht.de (Carmen P. Baake) hat den EEE in allen deutschen Bundesländern untersucht. Er beträgt im Durchschnitt 425,68 Euro. Dabei gibt es große Unterschiede zwischen den Bundesländern. So ist er in Thüringen mit 218,16 Euro am niedrigsten und im Saarland mit 879,05 Euro am höchsten. Es gibt sogar negative Werte. Der Rekord in einem Pflegeheim im niedersächsischen Landkreis Uelzen: -204,90 Euro.
Pflegeheim muss Erbschafts- und Körperschaftssteuer zahlen
Ein als GmbH organisiertes Pflegeheim hatte eine Erbschaft über etwas mehr als 1 Million Euro erhalten. Die Heimaufsicht hatte dazu eine Ausnahmegenehmigung erteilt. In puncto Steuern hat der Bundesfinanzhof entschieden (Urteil vom 6.12.2016, Az. I R 50/16), dass die Pflegeeinrichtung zum einen Erbschaftssteuer zahlen muss. Da das Erbe jedoch auch eine Betriebseinnahme darstellt, muss das Pflegeheim ebenso Körperschaftssteuer zahlen. Die Doppelbesteuerung sei rechtmäßig.
Kaum bekannt und genutzt: Das Pflegeunterstützungsgeld
Seit 2015 haben Angehörige, die Zeit für die Organisation einer akut aufgetretenen Pflegesituation benötigen, nach § 2 Pflegezeitgesetz Anspruch auf zehn Tage Freistellung vom Arbeitsplatz. Als Ausgleich für entgangenes Arbeitsentgelt wird ein Pflegeunterstützungsgeld gezahlt (§ 44a Sozialgesetzbuch XI). Es beträgt grds. 90 Prozent des Nettolohnes und wird von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen, der ein nahes Familienmitglied sein muss, übernommen. Allerdings wird diese Leistung kaum in Anspruch genommen. So teilt die Barmer GEK mit, dass 2015 in Mecklenburg-Vorpommern nur 17 Anträge gestellt worden sind. Und das bei 72.445 Pflegebedürftigen.
Studie: Sehr unterschiedliche Bewilligungspraxis bei den Krankenkassen
Nach Medienberichten hat eine Studie des IGES-Instituts aus Berlin große Unterschiede bei der Bewilligungspraxis der Kassen zutage befördert. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Karl-Josef Laumann (CDU) hat die Ergebnisse am vergangenen Freitag vorgestellt. Beispiel Hilfsmittel: Die Ablehnungsquote schwankt laut IGES-Studie zwischen 2,3 Prozent und 24,5 Prozent. Noch extremer ist es bei Hilfsmitteln für chronische Wunden. Hier liegt die Spannbreite der Ablehnungen zwischen 3,8 bis 54,7 Prozent. Laut Laumann dürfe nicht der Verdacht aufkommen, dass bestimmte Leistungen von den Kassen systematisch abgelehnt würden. Helfen kann ein Widerspruch gegen die Kassenentscheidung. Laut Studie sind mehr als die Hälfte erfolgreich.