Wenn eine Krankenkasse nicht innerhalb von drei Wochen über einen Antrag entscheidet (und auch keine Hinderungsgründe mitteilt), dann kann es sein, dass die beantragte Leistung damit als genehmigt gilt (§ 13 Abs. 3a SGB V)! Das hat das Bundessozialgericht aktuell wieder in einem Fall bestätigt (Urteil vom 11.7.2017, Az. B 1 KR 26/16 R). Für einen Antrag des Versicherten reiche es aus, wenn darin das Behandlungsziel – hier ging es um eine Operation wegen Adipositas – klar ist. Die telefonische Anforderung von Unterlagen bei der klagenden Versicherten erfülle nicht die gesetzlich geforderte Schriftform für die Mitteilung von Hinderungsgründen. Das wäre aber Voraussetzung, wenn die Kasse die Genehmigungsfiktion verhindern will. Auch erfolgte keine taggenaue Fristverlängerung.
Das neue Pflegeberufegesetz: Was steht genau drin?
Wie hier gemeldet, hat der Bundesrat vergangene Woche das neue Pflegeberufegesetz verabschiedet. Damit kommt die generalistische Ausbildung. Was aber heißt das konkret? Und was steht noch im neuen Gesetz drin? Hier gibt es den Überblick. Mehr lesen
Welche Unterlagen an den MDK, welche an die Kasse?
Aus Datenschutzgründen gehen bestimmte (Gesundheits-)Daten die Kassen nichts an. Allenfalls der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist berechtigt, solche Informationen zu bekommen. In der Vergangenheit ging da einiges drunter und drüber. Deswegen gibt es sei dem 1. Januar 2017 ein neues Mitteilungsmanagement: Bestimmte Patientenunterlagen sind nicht mehr (in einem verschlossenen Briefumschlag) an die Kasse, sondern direkt an den MDK zu senden. In der Praxis stellt sich für Leistungserbringer die Frage: Welche Unterlagen müssen an den MDK versendet werden und welche an die Kassen? Der MDK Bayern bietet dazu eine Versandübersicht (pdf, 36 kB) an. Diese richtet sich zwar vor allem an Ärzte, ist aber auch für Pflegeunternehmen informativ.
Bundesrat schließt Reform der Pflegeberufe ab
Der Bundesrat hat gestern der Reform der Pflegeberufe zugestimmt und damit das letzte große Änderungsvorhaben im Gesundheitsbereich dieser Wahlperiode abgeschlossen. Die Neuregelung kann damit am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Das umstrittene Konzept schafft den Einzelabschluss in der Krankenpflege ab. Stattdessen gibt es für die Berufszweige Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege eine gemeinsame zweijährige generalistischen Ausbildung. Im Anschluss daran entscheiden die Auszubildenden, ob sie ihren Schwerpunkt in der Gesundheits-, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege setzen möchten. Außerdem wird das in einigen Bundesländern noch erhobene Schulgeld abgeschafft und eine Pflegeausbildung an Hochschulen neu eingeführt.
Expertenstandard Dekubitusprophylaxe: Aktualisierung, neues Layout, neues Bestellverfahren
Der Expertenstandard „Dekubitusprophylaxe in der Pflege“ ist aktualisiert und an den aktuellen Stand des Wissens angepasst worden. Damit ist er der erste Expertenstandard des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP), der bereits zweimal aufgefrischt wurde. Er steht ab sofort zur Verfügung. Mehr lesen
Bundesfinanzhof zur Erbschaftssteuer: Auch Kinder dürfen Pflegefreibetrag in Anspruch nehmen
Eine Tochter pflegte ihr Mutter über viele Jahre. Als die Mutter verstorben war, wollte die erbende Tochter bei der Erbschaftssteuer den sogenannten Pflegefreibetrag geltend machen. Das Finanzamt verweigerte dies jedoch unter Hinweis darauf, dass die Privilegierung nicht bei Personen greife, die untereinander in gerader Linie unterhaltsverpflichtet seien. Das Finanzgericht und nun auch der Bundesfinanzhof (BFH) haben jedoch entschieden, dass die entsprechende Richtlinie der Finanzverwaltung rechtswidrig ist. Die Tochter durfte den Freibetrag sehr wohl geltend machen. Mehr lesen