Versandapotheken dürfen das Widerrufsrecht bei der Bestellung verschreibungs- und apothekenpflichtiger Medikamente nicht generell ausschließen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Online-Apotheke Apovia entschieden. Das Gericht untersagte dem Betreiber außerdem, eine gebührenpflichtige Telefonnummer für die Kundenberatung anzugeben. Mehr lesen
Heimaufsicht schafft vorgeschriebene Prüfungen nicht
Die Heimaufsicht kommt in vielen Teilen Deutschlands ihrer Kontrollpflicht von Pflegeinrichtungen nicht nach. Nach gemeinsamen Recherchen von NDR und MDR werden in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Sachsen, Hamburg und Bremen die vorgeschriebenen Prüfquoten bei weitem nicht erzielt. So erreicht Hamburg im Jahr 2017 nur eine Prüfquote von 22 Prozent. In Niedersachsen dagegen schaffen die Heimaufsichten ihre vorgeschriebenen Prüfungen. Mehr Infos gibt es beim NDR.
Welche Leistungen stehen mir zu? Der Pflegeleistungshelfer gibt Auskunft!
Immer noch bestehen bei Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen große Unsicherheiten über die Leistungen der Pflegeversicherung. Niemand weiß so richtig, welche Leistungen ihm aus dem Sozialgesetzbuch XI zustehen. In dieser Situation hilft ein digitaler Ratgeber: der Pflegeleistungshelfer. Er kommt vom Bundesgesundheitsministerium und führt online Schritt für Schritt durch einen Fragebogen. Am Ende erfährt der Benutzer dann die ihm zustehenden Leistungen. Mit Erläuterungen. Vorbildlich!
Kurz und bündig: Erstattung von Pflegehilfsmitteln
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat eine neue Informationskarte zur Erstattung von Pflegehilfsmitteln veröffentlicht. Darin werden kurz und bündig die wichtigsten Fragen beantwortet. Wann besteht ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel? In welcher Höhe werden Pflegehilfsmittel bezahlt? Wann sind Zuzahlungen zu Pflegehilfsmitteln zu leisten? Und noch einiges mehr. So wird auch die Abgrenzung von Hilfsmitteln zu Pflegehilfsmitteln behandelt.
Keine Ratenzahlung für Senioren
Das Amtsgericht München hat soeben ein Urteil vom 13.4.2016 bekannt gemacht (Az. 171 C 28560/15, seit dem 9.1.2018 rechtskräftig). Danach darf ein Teleshoppingsender einer 84-jährigen Kundin die Bezahlung in Raten verweigern. Das sei keine Altersdiskriminierung, so das Münchner Gericht. Es lehnte den begehrten Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 3000 Euro ab. Begründung: „Es ist aber nun einmal so, dass mit gesteigertem Alter auch das Risiko des Ablebens ansteigt.“ In diesem Fall müsse sich der Verkäufer hinsichtlich der noch offenen Raten an die Erben halten. Das sei dann aber sehr aufwendig und das wirtschaftliche Ausfallrisiko steige deutlich an.
Gefährdungsbeurteilung: Jetzt online und speziell für die Pflege
Die Gefährdungsbeurteilung wird immer noch recht stiefmütterlich behandelt. Dabei ist sie in § 5 Arbeitsschutzgesetz zwingend vorgeschrieben. Und im Übrigen auch sehr sinnvoll. Denn nur so können Schutzmaßnahmen entwickelt werden, die gesunde und leistungsfähige Mitarbeiter garantieren. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege bietet die Gefährdungsbeurteilung nun auch online an. Und zwar differenziert nach stationärer und ambulanter Pflege. Man kann sogar mit mobilen Geräten während einer Begehung seine Beobachtungen und Befragungsergebnisse erfassen und anschließend am PC weiterbearbeiten.