Gefährdungsbeurteilung: Jetzt online und speziell für die Pflege

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Gefährdungsbeurteilung wird immer noch recht stiefmütterlich behandelt. Dabei ist sie in § 5 Arbeitsschutzgesetz zwingend vorgeschrieben. Und im Übrigen auch sehr sinnvoll. Denn nur so können Schutzmaßnahmen entwickelt werden, die gesunde und leistungsfähige Mitarbeiter garantieren. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege bietet die Gefährdungsbeurteilung nun auch online an. Und zwar differenziert nach stationärer und ambulanter Pflege. Man kann sogar mit mobilen Geräten während einer Begehung seine Beobachtungen und Befragungsergebnisse erfassen und anschließend am PC weiterbearbeiten.

Jetzt auch für die Altenpflege: Gefährdungsbeurteilung online erstellen

RA Thorsten Siefarth - LogoAmbulante wie stationäre Einrichtungen der Altenpflege können die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung für ihre Beschäftigten jetzt auch online erstellen. Das Werkzeug dazu findet sich auf der Internetseite der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). In der aktuellen Ausgabe des Magazins „BGW mitteilungen“ berichtet die Berufsgenossenschaft ausführlich über das Steuerungsinstrument Gefährdungsbeurteilung.