Huckepack hat das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz eine Neuregelung bei den Beratungsbesuchen nach § 37 Abs. 3 SGB XI mit sich gebracht. Die Höhe der Vergütung für die Pflegedienste wird ab 2019 nicht mehr im Gesetz festgeschrieben. Sie ist zukünftig mit den Pflegekassen gesondert zu vereinbaren, als Ergänzung zu den Vergütungsvereinbarungen. Die Vergütung kann dabei nach Pflegegraden gestaffelt werden. Wichtig außerdem: Der Qualitätsausschuss Pflege hat Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche (pdf, 0,2 MB) erarbeitet und am 29.05.18 beschlossen. Diese sind nunmehr in Kraft und für alle Pflegedienste verbindlich.
Wann ist die Schwerbehindertenvertretung bei einer Kündigung anzuhören?
Ein Arbeitgeber beabsichtigte, einem Mitarbeiter zu kündigen. Dieser war Menschen mit einer Schwerbehinderung gleichgestellt. Zunächst holte sich der Arbeitgeber vom Integrationsamt die Zustimmung, informierte dann den Betriebsrat und erst anschließend die Schwerbehindertenvertretung. Der Mitarbeiter erhob deswegen Kündigungsschutzklage. Die Schwerbehindertenvertretung sei zu spät informiert worden. Genauso sahen es die ersten beiden Instanzen. Nicht jedoch das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 13.12.2018, Az. 2 AZR 378/18). Alleine diese zeitliche Abfolge mache die Kündigung nicht unwirksam. Die Benachrichtigung der Schwerbehindertenvertretung sei immer noch, wie vom Gesetz gefordert, „unverzüglich“ erfolgt. Eine Begründung dieser Entscheidung steht im Moment noch aus, da das Urteil derzeit noch nicht veröffentlicht ist.
Achtung bei Entgelterhöhungen im Pflegeheim!
Zum Jahresende machen Pflegeheime gerne Entgelterhöhungen geltend. Vergessen dabei allerdings, dass § 9 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) strenge Vorgaben macht. So muss das Heim die beabsichtigte Erhöhung schriftlich mitteilen und begründen. Aus der Mitteilung muss außerdem der Zeitpunkt der Entgelterhöhung hervorgehen. Und die Kostensteigerung ist genau aufzuschlüsseln. Aktuell berichtet die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) über Fälle, in denen es die Pflegeheime mit der Entgelterhöhung nicht ganz so genau nehmen. Offenbar scheinen gerade dann etliche Fehler zu passieren, wenn erhöhte Investitionskosten in Rechnung gestellt werden.
Wie konkret muss eine Patientenverfügung sein? Bundesgerichtshof versucht Klärung!
Der Bundesgerichtshof hatte in der Vergangenheit für einige Unsicherheit gesorgt. Wie konkret muss eine Patientenverfügung sein? Eine Formulierung wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ zu wollen war ihm zu unbestimmt. Bringt ein gestern veröffentlichter Beschluss nun mehr Sicherheit?
Klinik muss den Erben eine verlorene Zahnprothese nicht ersetzen
In einer Klinik ging die Zahnprothese eines Mannes verloren. Eine neue wurde nicht angefertigt. Die Erben des mittlerweile verstorbenen Mannes wollten den Zeitwert der Prothese ersetzt haben. Das Landgericht Osnabrück lehnte jedoch ab (Urteil vom 10.12.2018, Az. 7 O 1610/18). Begründung: Besteht mit einer Klinik ein Verwahrvertrag, dann muss diese zwar grundsätzlich dafür einstehen, wenn der Gegenstand verloren geht. Bei einer Zahnprothese geht es aber weniger um den materiellen Wert, sondern mehr um deren Nutzen. Vor allem das bessere Sprechen und Kauen. In diesen Fällen kann man aber Schadensersatz nur dann verlangen, wenn tatsächlich eine neue Prothese angegertigt wird. Auch der bei einem Unfall Verletzte könne nur dann Heilbehandlungskosten verlangen, wenn er sich tatsächlich behandeln lasse, so das Gericht. Nicht aber, wenn er eine Behandlung ablehne und nur „fiktiv“ solche Kosten geltend mache.
Seit Montag: Alle Bundesgesetzblätter frei zugänglich
Im Bundesgesetzblatt werden alle neuen Gesetze veröffentlicht. Erstaunlich: Bislang kann man diese zwar online anschauen. Mehr aber nicht. Eine weitere Nutzung, z. B. der Ausdruck, kostet Geld. Denn der Bundesanzeiger-Verlag, ein privates Unternehmen und eine hundertprozentige Tochter des Kölner Medienkonzerns Dumont, veröffentlicht die Gesetzblätter. Und macht Urheberrechte geltend. Das hat die Open Knowlegde Foundation kritisiert und dazu veranlasst, alle Bundesgesetzblätter frei zugänglich online zu stellen. Seit Montag ist das möglich unter www.offenegesetze.de/veroeffentlichung. Den Hintergrund beleuchtet ein Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom Montag.