Die Bundesregierung will im nächsten Jahr Reformen, die zu lange liegengeblieben sind, nachholen, so Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Etwa werden künftig rund 5 Milliarden Euro pro Jahr investiert, um die Pflege zu Hause zu erleichtern und um bei Heimkosten zu helfen. Außerdem soll die Digitalisierung mit dem E-Rezept vorangebracht werden. Nicht zuletzt sollen die Krankenhäuser im nächsten Jahr neu augestellt werden. Hier ein Überblick über die einzelnen Regelungen.
Neue Podcast-Folge online: Ist ein Blick aufs Handy auch nach Feierabend Pflicht?
Am vergangenen Mittwoch hat das Bundesarbeitsgericht ein Urteil veröffentlicht, das ich in dieser Podcastfolge erläutere. Es ging um einen Notfallsanitäter, der sich geweigert hatte, nach Dienstschluss auf sein Handy zu schauen. Der Arbeitgeber hatte regelmäßig Kurznachrichten zu Dienstplanänderungen versandt. Diese hat der Mitarbeiter wegen seiner Weigerung zu spät oder gar nicht erhalten. Das Bundesarbeitsgericht musste also die Frage beantworten, ob der Mitarbeiter verpflichtet war, auch nach Dienstschluss noch auf sein Handy zu schauen.
Den Podcast „Arbeitsrecht in der Pflege“ gibt es über viele Podcast-Apps und bei Youtube. Die aktuelle Episode können Sie immer auch auf dieser Webseite anhören.
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Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts gibt es hier.
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Ich freue mich über Ihre Fragen und Anregungen. Sie erreichen mich per E-Mail unter: kanzlei@ra-siefarth.de.
Link zum Buch
Mein Buch „Arbeitsrecht in der Pflege“ können Sie beim Quidditas Verlag bestellen. Auf der Webseite gibt es auch eine Leseprobe. Darin enthalten sind Vorwort und Inhaltsverzeichnis, der Beginn der systematischen Einführung sowie die Erläuterungen zum Stichwort „Zeugnis“.
Neue Podcast-Folge online: Anspruch auf eine bestimmte Arbeitsschicht?
Eine Arbeitnehmerin bringt Zwillinge zur Welt. Da sie Alleinerziehende ist, fällt es ihr schwer, alles unter einen Hut zu bekommen. Um die Versorgung ihrer Kinder organisieren zu können, verlangt sie von ihrem Arbeitgeber, in einer bestimmten Schicht eingesetzt zu werden. Doch der spielt nicht mit. Deswegen musste das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern in zweiter Instanz entscheiden (Urteil vom 13. Juli 2023, Az. 5 Sa 139/22). Ich erläutere das Urteil – und gebe wie immer Tipps für Arbeitnehmende und Arbeitgeber.
Den Podcast „Arbeitsrecht in der Pflege“ gibt es über viele Podcast-Apps und bei Youtube. Die aktuelle Episode können Sie immer auch auf dieser Webseite anhören.
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Mein Buch „Arbeitsrecht in der Pflege“ können Sie beim Quidditas-Verlag bestellen. Auf der Webseite gibt es auch eine Leseprobe. Darin enthalten sind Vorwort und Inhaltsverzeichnis, der Beginn der systematischen Einführung sowie die Erläuterungen zum Stichwort „Zeugnis“.
Das bringt das neue Gesetz zur Reform des Pflegestudiums für die gesamte Pflege
Der Bundestag hat am Donnerstag den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz – PflStudStG) beschlossen. Danach erhalten Studierende in der Pflege künftig für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung. Außerdem wird die hochschulische Pflegeausbildung als duales Studium ausgestaltet. Dafür ist künftig auch ein Ausbildungsvertrag vorgesehen.
Darüber hinaus gibt es noch weitere Änderungen, die den gesamten Pflegebereich betreffen.