Jetzt möglich: Digitale Fortbildungen zur Pflegedienstleitung

Die Erweiterung um digitale Weiterbildungsmaßnahmen wurde in den Maßstäben und Grundsätzen (MuG) vollstationär und MuG Kurzzeitpflege verankert. Die neue Formulierung lautet: „Von der Gesamtstundenzahl [bzgl. Weiterbildungsmaßnahme] sollen mindestens 20 % in Präsenzphasen vermittelt worden sein. Die Präsenzphasen können gemeinsam vor Ort oder in Form von präsenzäquivalenten Online-Veranstaltungen mit entsprechendem Medieneinsatz, der eine direkte Kommunikation zwischen Dozierenden und Teilnehmenden sicherstellt (synchrones Lernen), stattfinden.“ Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist am 30. Mai 2023 erfolgt. Somit sind die aktualisierten MuG zum 1. Juni 2023 in Kraft getreten.

Anerkennung als stellvertretende PDL: Bundesrahmenempfehlung geht vor!

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Kassenverband weigert sich, den Einsatz einer Altenpflegerin mit zwei- statt dreijähriger Berufsausbildung als stellvertretende Pflegedienstleitung anzuerkennen. Zur Begründung wurde auf die vertragliche Regelung in Nordrhein-Westfalen verwiesen. Der ambulante Pflegedienst hat daraufhin Klage eingereicht. Er stützte sich dabei auf die Bundesrahmenempfehlung zur häuslichen Krankenpflege. Diese sieht vor, dass eine zweijährige Ausbildung ausreichend sein kann. Mehr lesen