Der Referententwurf (pdf) für das Pflegestärkungsgesetz II liegt auf dem Tisch. Darin wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff enthalten sein. Mehr lesen
Steuern: Bonuszahlungen der Krankenkasse vermindern den Abzug für Sonderausgaben nicht
Mit Urteil vom 28. April 2015 (3 K 1387/14) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) als bundesweit erstes Finanzgericht entschieden, dass der für Krankenversicherungsbeiträge vorzunehmende Sonderausgabenabzug nicht um Zahlungen zu kürzen ist, die von der Krankenkasse im Rahmen eines „Bonusprogramms“ geleistet werden. Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache wurde die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen. Mehr Infos gibt es in der Pressemitteilung des Gerichts.
In Bayern lehnen CSU und SPD eine Pflegekammer ab
Am Dienstag letzter Woche haben die CSU und die SPD im Gesundheitsausschuss des Bayerischen Landtags einen Antrag der Freien Wähler abgelehnt. Darin wurde die Einrichtung einer Pflegekammer gefordert. Interessant ist dabei, dass sich zwei Abgeordnete der CSU dem Antrag angeschlossen hatten. Unter ihnen war Hermann Imhof, er ist der Pflegebeauftragte der Bayerischen Staatsregierung. Auch die Grünen haben für den Antrag der Freien Wähler gestimmt.
Gesundheitsministerin Huml hatte schon vor längerem kundgetan, dass sie eine Kammer momentan für politisch nicht umsetzbar hält. Sie will stattdessen eine Interessenvertretung für Pflegende schaffen, die auch ohne Pflichtmitgliedschaft auskommt.
Zukünftig Vertretungsrecht für Angehörige?
Angehörige, bzw. Ehe-/Lebenspartner haben zunächst erst einmal kein Recht, den anderen zu vertreten oder Entscheidungen für ihn zu fällen. Das geht nur dann, wenn man ihnen eine entsprechende Vollmacht erteilt hat. Oder wenn sie vom Gericht als Betreuer bestellt worden sind. Das ist mitunter aber eine missliche Situation. Wenn z.B. selbst für eine Kleinigkeit erst ein Betreuer bestellt werden müsste. Oder wenn es um (gesundheitliche) Entscheidungen für Pflegebedürftige geht. Deswegen flammt immer wieder einmal die Diskussion auf, ob Angehörige, bzw. der Ehe-/Lebenspartner ein gesetzliches Vertretungsrecht erhalten soll – zumindest in bestimmten Bereichen und unter bestimmten Voraussetzungen.
Wie der Bundesanzeiger Verlag jetzt meldet, hat sich die Justizministerkonferenz vergangene Woche darauf geeinigt, einen Regelungsvorschlag zu erarbeiten. Zumindest im Gesundheitsbereich will man ein gesetzlich verankertes („automatisches“) Vertretungsrecht für Ehegatten und Lebenspartner erreichen – ohne dass ein aufwändiges gerichtliches Betreuungsverfahren notwendig wäre.