Münchner Heime: Immer noch zu viele Psychopharmaka!

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Münchner Merkur berichtete gestern unter Berufung auf dpa über den Kontrollbericht der Münchner Heimaufsicht. Diese hat 2013/2014 sämtliche 60 Heime überprüft. Das Ergebnis: In jedem zweiten Heim gibt es Mängel, vor allem bei der Wundversorgung, beim Umgang mit Druckgeschwüren sowie Schmerzen und bei der Gabe von Psychopharmaka. Die Fehlerquote ist im Vergleich zu den Vorjahren gleich geblieben.

Aber es gibt auch Bereiche, in denen Verschlechterungen festzustellen sind. So zum Beispiel bei der Vorbeugung und Behandlung von Druckgeschwüren. Außerdem werden zu viele Psychopharmaka verabreicht, um die Pflegebedürftigen ruhig zu stellen. Mehr als die Hälfte der Bewohner erhalten Psychopharmaka. Verstärkt werden auch Antidepressiva gegeben, ohne jedoch begleitende Maßnahmen zu ergreifen, wie Verhaltens- oder Gesprächstherapie.

Eine positive Nachricht: Die freiheitsentziehenden Maßnahmen gehen deutlich zurück.

Kein Anspruch auf Versorgung mit speziellem Blutzuckermessgerät

RA Thorsten Siefarth - LogoEs ging vor dem Bundessozialgericht um die Frage, ob einem Kleinkind ein Anspruch auf die Versorgung mit einem „Continuous Glucosemonitoring System“ (CGMS) zusteht. Das ist ein Gerät, das im Unterhautfettgewebe den Blutzuckerwert kontinuierlich misst. Mit den so ermittelten Werten wird dann eine Insulinpumpe gesteuert. Die obersten Sozialrichter haben die Forderung an die Krankenkasse jedoch abgelehnt. Begründung: Bei dem neuen Gerät handelt es sich um um eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode im Sinne des § 135 Abs. 1 SGB V – und nicht um ein Hilfsmittel im Sinne des § 33 Abs. 1 S. 1 SGB V. Zwar ist die Blutzuckermessung als solche nicht neu, das hier strittige Gerät führt aber zu einer wesentlichen Änderung oder Erweiterung bereits anerkannter oder zugelassener Methoden. Die Konsequenz: Der Gemeinsame Bundesausschuss muss für derartige Geräte erst eine Empfehlung aussprechen (die bislang noch nicht vorliegt). Erst dann ist es zur Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen.

Heimbewohner verschluckt sich an Schnitzel: Verhandlung über 20.000 Euro Schmerzensgeld

RA Thorsten Siefarth - LogoWie verschiedene Quellen berichten wird zurzeit vor dem Landgericht Bonn (Az. 9 O 514/14) über folgenden Fall aus dem Jahr 2012 verhandelt: Ein Heimbewohner hatte sich im Speisesaal an einem Schnitzel verschluckt. Daraufhin fiel er aus dem Rollstuhl und blieb am Boden liegen. Er ist seitdem ein schwerer Pflegefall. Der Mann will nun 20.000 Euro Schmerzensgeld, weil das Heim seine Aufsichtspflicht verletzt habe.

Nach der ersten Verhandlung scheint fraglich, warum der Mann so lange unbemerkt am Boden lag. Fehlte es an einer Aufsichtsperson? Das Heim erklärt, wegen der Lautstärke in dem Saal, in dem 30 Personen anwesend waren, sei der Unfall nicht bemerkt worden. Das Gericht hatte aber Zweifel. Ein Speisesaal in einem Altenheim sei keine Studentenmensa mit hunderten von Studenten, wo man sein eigenes Wort nicht mehr verstehen könne.

Es wird weiter verhandelt …

Hitze am Arbeitsplatz: Rechtslage und Empfehlungen

RA Thorsten Siefarth - LogoGerade heute ist die Hitze fast unerträglich. Da stellt sich dann schon die Frage, ob es eigentlich eine Temperaturgrenze am Arbeitsplatz gibt. Und ob man bei Überschreiten (dort) noch arbeiten muss. Gibt es vielleicht gar ein „Hitzefrei“? Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin erläutert die Rechtslage für Arbeitsstätten gibt Empfehlungen zum Umgang mit der Hitze (inner- und außerhalb von Gebäuden).