Die Verordnung medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung wird ab dem 1. April 2016 einfacher. Es ist nur noch eines statt zwei Formularen notwendig. Damit entfällt auch das bisherige zweitstufige Verfahren. Zudem dürfen alle Vertragsärzte eine Rehabilitation verordnen. Der Nachweis einer zusätzlichen Qualifikation ist nicht mehr erforderlich. Wer sich für die Details interessiert, der findet diese in den Praxisnachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Pflicht-Pflegejahr für Jugendliche?
„Früher wurde Wehr- oder Ersatzdienst geleistet. Heute stünde ein Pflegejahr jungen Menschen gut an. Sie würden dabei etwas fürs Leben lernen.“ Das meint Guido Bohsem von der Süddeutschen Zeitung in einem Kommentar.
Urteil: Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement
Für das betriebliche Eingliederungsmanagement (bEM) ist der Arbeitgeber zuständig. Es soll die Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten im Einzelfall erhalten helfen. Im Übrigen ist eine Kündigung aufgrund von Krankheit kaum erfolgversprechend ohne bEM. In dem vom Bundesarbeitsgericht (BAG) entschiedenen Fall ging es jedoch nicht um eine Kündigung, sondern um die Mitbestimmung des Betriebsrats beim bEM. Mehr lesen
Sturz in der Kantine einer Reha-Klinik: Gesetzliche Unfallversicherung muss nicht zahlen
Stürzt ein Versicherter in der Kantine einer Klinik, in der er Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation in Anspruch nimmt, handelt es sich in der Regel nicht um einen Arbeitsunfall. Dies hat das Sozialgericht Aachen in einem nunmehr veröffentlichten Urteil entschieden. Mehr lesen