Die Verordnung medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung wird ab dem 1. April 2016 einfacher. Es ist nur noch eines statt zwei Formularen notwendig. Damit entfällt auch das bisherige zweitstufige Verfahren. Zudem dürfen alle Vertragsärzte eine Rehabilitation verordnen. Der Nachweis einer zusätzlichen Qualifikation ist nicht mehr erforderlich. Wer sich für die Details interessiert, der findet diese in den Praxisnachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
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